Das Dienstgericht wird doch nicht am 22. September über die Versetzung des Richters und Ex-Bundestagsabgeordneten der AfD Jens Maier in den Ruhestand verhandeln. Damit kommt das Gericht einem Antrag von Maiers Anwalt nach.
Das Dienstgericht für Richter in Sachsen am Landgericht (LG) Leipzig hat die für den 22. September angesetzte mündliche Verhandlung über die Versetzung des Richters und Ex-Bundestagsabgeordneten der AfD Jens Maier in den vorzeitigen Ruhestand vertagt. Damit sei der Vorsitzende einem entsprechenden Antrag seines Anwalts nachgekommen, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Dieser habe den Schritt mit dem erforderlichen Aufwand zur Auseinandersetzung mit den vom Justizministerium eingereichten umfangreichen Unterlagen begründet. Ein neuer Termin sei noch nicht bekannt.
Das Leipziger Dienstgericht für Richter, das sich mit dienstrechtlichen Fragen beschäftigt, hatte Maier im März vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt. Es gab damit einem Eilantrag des Justizministeriums statt. Die Entscheidung ist zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über einen zweiten laufenden Antrag - nämlich Maier in den Ruhestand zu versetzen. Ein Richter müsse "nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so verhalten, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre", hieß es zur Begründung.
Maier wird vom Landesverfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren, was das Justizministerium verhindern möchte.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Dienstgericht für Richter am LG Leipzig: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49450 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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