Er ermittelte in Sachen Abrechnungsbetrug und Wirtschaftskriminalität. Für die Vergabe von Gutachten soll ein Oberstaatsanwalt aber selbst die Hand aufgehalten haben. Wegen Korruption wurde jetzt Anklage gegen ihn erhoben.
Er soll an einen befreundeten Unternehmer Justiz-Aufträge vergeben und dafür Geld kassiert haben: Nach rund dreijähriger Ermittlungsdauer ist ein früherer Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Korruptionsverdachts angeklagt worden. Dem 55-Jährigen werden Bestechlichkeit in 101 Fällen, schwere Untreue in 55 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 9 Fällen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main bestätigte am Mittwoch den Eingang der Anklageschrift.
Der Oberstaatsanwalt soll Gutachten für die Justiz in Auftrag gegeben haben und dafür Geld des von ihm beauftragten Unternehmens erhalten haben. Zwischen August 2015 und Juli 2020, dem Zeitraum nicht-verjährter Taten, soll so eine Summe von rund 280.000 Euro an den Beamten geflossen sein. Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Zuständig ist die 24. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Derzeit haben die Verteidiger der Angeschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Fall hatte weit über Frankfurt hinaus Schlagzeilen gemacht, weil der Angeschuldigte in seiner Funktion bei der Generalstaatsanwaltschaft in Sachen Wirtschaftskriminalität und Abrechnungsbetrug ermittelte. Die Ermittlungen gegen ihn wurden 2019 eingeleitet. Die Anklageschrift umfasst nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 260 Seiten.
Die Behörde erhob zugleich Anklage wegen Bestechung in 82 Fällen gegen einen 56 Jahre alten Unternehmer aus dem Hochtaunuskreis, der mit dem Staatsanwalt befreundet sein soll und dessen Firma beauftragt wurde. Er soll 2005 die Gesellschaft gegründet haben, "deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstattung von Gutachten für Justizbehörden bestand". Dem Unternehmer werden außerdem vier Fälle von Subventionsbetrug in Zusammenhang mit Corona-Wirtschaftshilfen vorgeworfen.
Schaden in Höhe von 645.000 Euro?
Den Ermittlungen zufolge erhielt die Firma in den vergangenen zehn Jahren Aufträge der hessischen Justiz in einem Volumen von insgesamt 12,5 Millionen Euro. "Gegen den Oberstaatsanwalt besteht der Verdacht, dem Unternehmen zu Dienstleistungsaufträgen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Kliniken wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs verholfen zu haben", erklärte die Staatsanwaltschaft. Als Gegenleistung soll Geld an den Beamten geflossen sein.
Der Justizbeamte war einst Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht. Er soll zudem von einem weiteren Unternehmen, das mit der Auswertung von Daten für Ermittlungsverfahren beauftragt wurde, 66.000 Euro als Korruptionszahlung erhalten haben. Dem Land Hessen soll durch die Machenschaften insgesamt ein Schaden von knapp 645.000 Euro entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main beantragte zudem die Einziehung der erzielten Einnahmen der beiden Angeschuldigten. Sie geht dabei von einer Gesamtsumme von etwa 910.000 Euro im nicht-verjährten Zeitraum sowie von etwa 1,25 Millionen Euro im rechtlich verjährten Zeitraum von 2005 bis Juli 2015 aus. Folgt ein Gericht dem Antrag, muss auch das Geld zurückgezahlt werden für den Zeitraum, für den der Angeschuldigte strafrechtlich nicht mehr belangt werden kann.
Noch nicht abgeschlossen sind nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte in dem Komplex, darunter auch zwei Justizbeamte. Zwei weitere Staatsanwälte sind vom Dienst suspendiert.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Frankfurt am Main muss über Zulassung entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48703 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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