Deutschlands Justiz geht es gut, verglichen mit der Erosion des Rechts anderswo. Aber deutsche Juristen sind alarmiert. Sie wollen dem Recht wieder zur Herrschaft verhelfen. Und fragen sich doch: Was haben wir eigentlich noch zu sagen?
"Der Wind, der uns lange Zeit den Rücken stärkte, weht uns jetzt entgegen", sagte die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nussberger, am Freitag im bayerischen Tutzing. Dass es "vielleicht nicht immer einfacher, aber besser sei, gemeinsame Lösungen zu finden", sei in Europa längst nicht mehr selbstverständlich.
Beim Symposium der Akademie für Politische Bildung zum 75. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Hans-Jürgen Papier, wurde schnell klar, dass die Juristen in tiefer Sorge sind.
Es geht um mehr als um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen oder Ungarn. Weltweit wird die Herrschaft des Rechts in Zweifel gezogen, Verfassungsgerichten die Existenzberechtigung abgesprochen. Weltweit instrumentalisieren gerade diejenigen den Begriff des Rechtsstaats, die den Rechtsstaat abschaffen wollen. Weltweit misstrauen Menschen der Justiz; und in immer mehr Systemen haben sie dazu allen Grund.
Insel der Glückseligen?
In der Justiz ist es ähnlich wie mit der allgemeinen wirtschaftlichen und - noch auch - politischen Lage: Deutschland geht es gut, vergleichsweise. In der Türkei werden tausende Richter entlassen und auf faktisch nicht existente Rechtswege verwiesen, an Polens Oberstem Gericht werden Richter qua Gesetz zwangspensioniert. Ungarns Verfassungsgericht ist längst mit Anhängern von Präsident Victor Orbàn besetzt.
Während in Großbritannien der Supreme Court öffentlich verhöhnt wurde, als er eine Entscheidung des Parlaments über den Brexit anordnete, und von den Richtern des zunehmend politisierten amerikanischen Supreme Court kaum mehr jemand eine primär am Recht orientierte Entscheidung erwartet, sind Urteile des BVerfGs in Deutschland quasi Gesetz. Gefühlt beinahe mehr als das, die Deutschen haben in die Karlsruher Richter mehr Vertrauen als in die Berliner Politiker. Und während weltweit Rechtspopulisten unter Berufung auf die Mehrheit jeden Minderheitenschutz abschaffen wollen, entschied das BVerfG, dass die Einordnung als männlich oder weiblich im deutschen Geburtenregister Intersexuelle in ihren Grundrechten verletzt.
Und doch scheint sich der Wind zu drehen: In den laut Roland Rechtsreport noch vergleichsweise guten Vertrauenswerten der deutschen Bevölkerung in ihre Richter sieht die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg, einen Vertrauensvorschuss der Bürger, der nicht mehr unterfüttert sei. "Man hat das Gefühl, dass etwas schiefläuft – auch in Deutschland".
Limperg erzählte von einer polnischen Rechtswissenschaftlerin, die nach eigenen Angaben noch vor fünf Jahren nicht für möglich gehalten hätte, wie der polnische Rechtsstaat zerfällt: "Als ich von Kleinigkeiten sprach, die mich geärgert hatten", schildert die BGH-Präsidentin, habe die Polin mehrfach gesagt, "Ja, so hat es bei uns auch angefangen".
Die Erschütterung bei den Juristen ist groß. Sie, denen so viel Nüchternheit nachgesagt wird, sind vom Dahinschwinden des Glaubens an den europäischen Raum der Freiheit und des Rechts nachgerade emotional aufgewühlt. "Menschenrechte und ihre Durchsetzung im Rechtsstaat sind untrennbar miteinander verbunden". EGMR-Vize Nussberger sah sich genötigt zu erwähnen, was lange selbstverständlich erschien.
Wie die Gerichte Vertrauen zurückgewinnen wollen
Die Juristen wollen das Vertrauen der Menschen in die Justiz wieder stärken. Sie wollen dem Populismus vorbeugen, indem sie das Primat des Rechts absichern. Sie wollen weiterhin mit den Gerichten der anderen Staaten zusammen arbeiten. Sie wollen sich nicht wegducken und sagen "reden wir mal drüber", sagte BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle. Sie wollen, so Vize Nussberger, wenn der EGMR auch in vielen Fällen nicht über die Beschwerden von Richtern gegen ihre Versetzungen oder Amtsenthebungen entscheiden könne, zumindest Name and shame erreichen in den Fällen, in denen sie es können.
Sie wollen Strukturen ändern in allen Gerichtsbarkeiten. Für schnellere Verfahren, für mehr Glaubwürdigkeit. Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Vassilios Skouris, setzt dabei große Hoffnungen in ein Vorlageverfahren an den EGMR. Ab August können zehn höchste nationale Gerichte (allerdings nicht Deutschland) die Straßburger Richter um "beratende", also nicht bindende Gutachten bitten, wenn sie Zweifel an der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben. Es wurde allerdings deutlich, dass EGMR-Vize Nussberger die Hoffnung des ehemaligen EuGH-Präsidenten auf schnellere, transparente Verfahren, in die die Beteiligten sich eingebunden und gehört fühlen, nicht unbedingt teilt.
Die Verwaltungsgerichte wollen, dass es möglich wird, Rechtsprechung vor allem in Asylsachen zu vereinheitlichen; Einheitlichkeit sorgt für Verlässlichkeit, Verlässlichkeit für Vertrauen.
Die Verfassungsgerichte gehen es an, die Internetgiganten in ihre Schranken zu weisen, die sich bislang an das Recht nicht gebunden fühlten. Sowohl Voßkuhle als auch Skouris zeigten sich optimistisch, dass die Gerichte dabei sind, einen Weg zu finden, um Unternehmen einzuhegen, die in Grundrechte von Bürgern eingreifen, wie die das bisher nur vom Staat kannten. Skouris regte sogar an, die vom BVerfG erst kürzlich in einer Entscheidung zu Stadionverboten ausgeweitete mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in eine unmittelbare zu verwandeln. Und doch steht die dritte Gewalt am Ende vor allem vor der Frage, wie gewaltig sie noch ist.
Wie viel darf Europa?
So ging es in der Diskussion vor allem darum, "was wir eigentlich noch zu sagen haben", wie es Voßkuhle formulierte. Die alte Debatte, wie sich das BVerfG, der EGMR und auch der EuGH, der ebenfalls zunehmend über Menschenrechtsfragen entscheidet, zueinander positionieren sollen, spiegelt im Jahr 2018 eine der großen Fragen wieder, die Europa spalten: Wie viel darf die Union entscheiden und was muss den Nationalstaaten verbleiben, damit dort nicht die diffuse Angst entsteht, mit der der Populismus arbeitet: Einfluss, Wirkungsmacht und damit womöglich am Ende Identität zu verlieren.
Voßkuhle, Nussberger und Skouris setzen auf Kooperation und den ständigen Dialog zwischen den Gerichten. "Wir sollten Konflikte vermeiden", sagte Skouris. Und Nussberger sprach sich dafür aus, in grundlegenden menschenrechtlichen Fragen synchron zu entscheiden - also in einem gleichen Sinne: "Auch wenn die Texte, auf deren Grundlage wir urteilen, Unterschiede aufweisen, geben sie uns doch in aller Regel die Möglichkeit, vertretbare Ergebnisse zu finden."
Dabei gibt es weiterhin sehr unterschiedliche Auffassungen über Umfang und Reichweite des nationalen Ermessensspielraums sowie darüber, worüber Europa entscheiden darf und wie das geschehen sollte.
Mit aktivistischer Rechtsprechung eine Ursache für den Brexit gesetzt?
Dem Vorschlag von BGH-Präsidentin Limperg, Vorlagen an den EuGH nicht mehr jedem Instanzgericht zuzubilligen, sondern durch ein Bundesgericht vorab filtern zu lassen, begegnet man auf europäischer Ebene mit Skepsis: Schließlich könnte es sein, dass die oberste Ebene nicht unabhängig sei - Amtsrichtern wird das offenbar eher zugebilligt.
Im Verfahren Bergmann gegen Deutschland steht das Urteil der Großen Kammer des EGMR über die Weigerung des BVerfG, die Sicherungsverwahrung als Strafe anzusehen, noch aus. Und der EuGH hat erst jüngst mit der Achmea-Entscheidung für massive Kritik auch aus Deutschland gesorgt, als er entschied, dass Klagen von Investoren in EU-Mitgliedstaaten nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden dürften, weil das die Autonomie des Unionsrecht beeinträchtigen würde.
Auch aus den Reihen der Staatsrechtler gab es massiven Widerspruch. Ex-Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz sagte, das BVerfG bemühe sich zwar um ein Kooperationsverhältnis mit EU-Gerichten, "aber eine Antwort haben wir nie bekommen; das ist in Wahrheit in Luxemburg niemals aufgenommen worden". Der Vertreter von Peter Gauweiler im sog. OMT-Verfahren gegen den Euro-Rettungsschirm, Rechtsprofessor Dietrich Murswiek, bezeichnete die Rechtsprechung des EuGH als "aktivistisch". Sie sei geprägt von einer stetigen Weiterentwicklung hin zu mehr Europa. Damit habe der EuGH "eine wesentliche Ursache für den Brexit gesetzt".
Den Menschen das Recht erklären
Scholz kritisierte auch das Vorgehen der EU gegen Polen und Ungarn. "Unser Bild der Verfassungsgerichtsbarkeit ist nicht das der meisten anderen Staaten", betonte der Politiker. Die Blamage, wenn das Vertragsverletzungsverfahren mangels Einstimmigkeit verpuffen würde, schwäche das System auch institutionell. Voßkuhle stellte klar, dass er ohne Mindestbedingungen wie das Prinzip des unabhängigen Richters Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten nicht ohne weiteres anerkennen werde.
Aber man bemühte sich, den Eindruck zu vermeiden, dass die Deutschen mal wieder alles besser wüssten. Angelika Nussberger erinnerte daran, dass der Rechtsstaat noch nicht in Gefahr ist, weil ein Richter auch eine politische Auffassung hat. Kritisch werde es erst, wenn im Spruchkörper nur noch eine einzige politische Auffassung vertreten werde oder den Richtern gar eine Auffassung nahegelegt werde. Und Andreas Voßkuhle betonte, dass Unrecht erst dann herrsche, wenn Recht systematisch missachtet oder sein Geltungsanspruch generell in Abrede gestellt werde. "Im öffentlichen Diskurs behauptete Rechtsverstöße sind oft nur Auslegungsfragen über Normen", stellte er klar. Und Konflikte seien konstituierender Teil der Rechtsgemeinschaft.
Der Fall Sami A. wurde am Freitag in Tutzing erst sukzessive bekannt. Vielleicht aber hatte BGH-Präsidentin Bettina Limperg ihn schon im Hinterkopf, als sie am Samstagmorgen bei den Richterkollegen dafür warb, den Menschen die Entscheidungen der Justiz besser zu erläutern. "Wir mussten uns bisher nicht erklären – wir müssen auch an uns arbeiten, an unserem bisherigen Selbstverständnis".
Pia Lorenz, Die Justiz in Angst um den Rechtsstaat: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29789 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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