Mit Bild und Ton sollen Hauptverhandlungen im Strafverfahren künftig dokumentiert werden. Der Gesetzesentwurf dazu wird bereits groß diskutiert. Während Anwälte den Gesetzesentwurf nun begrüßen, zeigt sich der Richterbund weiterhin wenig begeistert.
Die Hauptverhandlungen im Strafverfahren sollen aufgezeichnet werden und das nicht nur mit Ton, sondern auch mit Bild. Der Gesetzesentwurf dazu ist schon länger Teil einer Debatte. Nun hat sich auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) dazu geäußert.
Für die Anwaltvertreter ist der Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. "Eine objektive und transparente Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist nicht nur überfällig – sie ist auch dem Stand der heutigen Technik angemessen", heißt es in seiner Pressemitteilung. In andere europäischen Ländern sei die audiovisuelle Aufzeichnung längst gang und gäbe, moniert der DAV. Der Anpassungsbedarf sei nur gering. Den sieht der Verein etwa bei den Löschvorschriften der Aufzeichnungen.
Richter und Generalstaatsanwaltschaft skeptisch
Mehr Einwände erhebt der Deutsche Richterbund (DRB): Er sieht "die vorgeschlagene audiovisuelle Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung mit großer Sorge", heißt es in seiner Stellungnahme. Tiefe Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und Gefahren für die Wahrheitsfindung im Strafverfahren seien in dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt worden, kritisiert der DRB. Außerdem befürchtet er, dass die Überbelastung der Justiz durch die Digitalisierung noch schlimmer werden könne.
Kritik kam zuvor auch aus der Generalstaatsanwaltschaft. Sie äußerte die Befürchtung, dass Verfahrensbeteiligte nicht mehr frei sprechen würden, wenn sie aufgezeichnet werden würden.
Prof. Dr. Mosbacher, BGH-Richter, spricht sich auf LTO nicht grundsätzlich gegen den Entwurf aus, bevorzugt aber nur Ton- und keine Bildaufzeichnungen.
Trotz der Skepsis bleibt der DAV optimistisch. Er ist der Überzeugung, "dass durch eine Pilotphase Vorbehalte bei der Richter- und Staatsanwaltschaft abgebaut werden können". Die Aussage der Justiz, dass es "unübersehbare Gefahren für die Wahrheitsfindung" gebe, sei paradox. Es sei schließlich gerade Sinn der audiovisuellen Dokumentation, die Verhandlungsinhalte wahrheitsgemäß zu erfassen.
cp/LTO-Redaktion
Digitale Dokumentation der Hauptverhandlung: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51074 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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