Bund und Länder ziehen ein Schlussstrich unter dem "Pakt für den Rechtsstaat". Wie viele neue Stellen in der Justiz geschaffen und besetzt wurden und welche Erfolge der Pakt sonst gebracht hat, geht aus dem gemeinsamen Bericht hervor.
Bund und Länder haben die Vorgaben aus dem "Pakt für den Rechtsstaat" erfüllt. Das haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs sowie die Bundeskanzlerin auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag festgestellt. Der gemeinsame Bericht von Bund und Länder liegt nun vor.
Der Pakt für den Rechtsstaat wurde am 31. Januar 2019 beschlossen und sah insbesondere vor, dass die Länder mit finanzieller Unterstützung vom Bund insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen sollten. Diese Vorgabe haben die Länder sogar übererfüllt.
Rund 2.700 neue Stellen in der Justiz geschaffen
Aus dem gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern geht hervor, dass die Länder insgesamt rund 2.700 Stellen in der Justiz geschaffen haben. Davon müssten noch rund 200 bis Ende des Jahres 2021 besetzt werden. Aus der Anlage des Berichts ergibt sich, dass beispielsweise Berlin von seinen 229 geschaffenen Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch alle bereits besetzt hat. Auch in Thüringen, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind alle neu geschaffenen Stellen schon besetzt. Außerdem haben die Länder im Bereich des nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltlichen Personals gut 3.800 Stellen geschaffen, von denen 2.500 besetzt sind.
Der Bund hatte sich verpflichtet, im Gegenzug insgesamt 220 Millionen Euro in zwei Tranchen an die Länder zu überweisen. Zudem hat der Bund 24 neue Stellen am Bundesgerichtshof (BGH) geschaffen und die Stellen beim Generalsbundesanwalt um 71 erhöht. Noch nicht umgesetzt, jedoch begonnen, habe der Bund seine Verpflichtung, eine digitale Kommunkationsschnittstelle für einen medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz zu schaffen. Dies soll technisch bis zum Anfang des Jahres 2026 umgesetzt werden.
Ein weiterer Punkt des Rechtsstaatspakts ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren. Dazu dienten laut Bericht die Modernisierung und Vereinfachung der Strafprozessordnung (StPO), der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Jahr 2019.
Muss der Pakt verlängert werden?
Ebenfalls auf den Pakt des Rechtsstaats zurückzuführen seien Maßnahmen für den Opferschutz wie regelmäßige Best-Practice-Treffen der Länder in Bezug auf die psychosoziale Prozessbetreuung. Auch der angestrebte Ausbau der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Gerichten mit dem Ziel, die Transparenz der Gerichtsarbeit für die Bevölkerung zu stärken, sei vorangetrieben worden. Das Bundesjustizministerium (BMJV) warb außerdem in einer kampagne für rechtsstaatliche Grundsätze. Zudem wurde die Stiftung "Forum Recht" geschaffen, die sich für ein Zentrum einsetzen soll, das über Rechtsstaatlichkeit informiert.
"Mit dem erreichten Personalaufbau in der Justiz haben Bund und Länder einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats in der Praxis geleistet", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Anschluss an die MPK. "Wir müssen den Rechtsstaat aber auch immer wieder sichtbar und verständlich machen."
Es gibt aber auch bereits Forderungen, den Pakt für den Rechtsstaat zu verlängern oder eine Neuauflage zu beschließen. So bemängelte der Deutsche Richterbund (DRB), dass die Justiz immer noch überlastet sei. Auch die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) forderte weitere Millionen vom Bund, um die Justiz in den Ländern dauerhaft finanzieren zu können. Diese Diskussion soll auch Thema in der kommenden Woche bei der Justizministerkonferenz sein.
Bund und Länder ziehen Bilanz: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45160 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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