Der BGH bekommt zwei zusätzliche Senate. Der XIII. Zivilsenat wurde zum September in Karlsruhe eingerichtet, der 6. Strafsenat lässt dagegen noch auf sich warten: In Leipzig sucht man noch nach entsprechenden Räumlichkeiten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat einen neuen, zusätzlichen Senat für Zivilsachen. Der XIII. Zivilsenat wurde zum 1. September eingerichtet, wie das Gericht und das Bundesjustizministerium am Montag mitteilten.
Hintergrund ist, dass die Haushälter des Bundestags im November 2018 überraschend die Stellen für zwei neue Senate bewilligt hatten. Der andere Senat, ein 6. Strafsenat, soll am zweiten BGH-Standort in Leipzig entstehen. Dort sitzt momentan noch recht allein der 5. Strafsenat.
Die Anzahl der Zivil- und Strafsenate bestimmt nach § 130 Abs. 1 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Für die Besetzung und Geschäftsverteilung ist dann das Präsidium des Gerichts zuständig.
BGH-Präsidentin: Lieber Fallzahlen senken als neue Richter einstellen
Die Richter des neuen Zivilsenats bilden künftig den Kartellsenat. Der bisher bestehende werde dadurch gestärkt und erweitert, hieß es. Mit den neuen Arbeitskräften wird es künftig zusätzlich auch um energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz gehen.
Anders als in Karlsruhe scheiterte die Einrichtung des neuen Strafsenats in Leipzig bisher an geeigneten Räumlichkeiten, die man noch nicht gefunden hat. Derzeit werde "mit Hochdruck an der Unterbringungslösung" gearbeitet, teilten BGH wie BMJV mit. BGH-Präsidentin Bettina Limperg erklärte, auch die Unterbringung des neuen Karlsruher Senats habe "dem Bundesgerichtshof enorme Anstrengungen abverlangt". Der Raumbestand sei nun "vollständig erschöpft".
Limperg mahnt seit längerem eine Entlastung hinsichtlich der Fallzahlen an. Beim Jahrespressegespräch im März hatte sie gesagt, die Schaffung neuer Senate löse das Problem nicht. Hinzu komme die Gefahr, dass zu viele Richter irgendwann nicht mehr einheitlich urteilen.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte: "Die Stärkung des BGH leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Rechtseinheit und zur Rechtsfortbildung." Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Pakt für den Rechtsstaat werde weiter umgesetzt.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Bundesgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37393 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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