Rückkehr vom Bundestag in die Justiz: AfD-Poli­ti­kerin wird in Berlin wieder Rich­terin

von Dr. Joachim Wagner

23.03.2022

Nach dem Fall Jens Maier arbeitet eine weitere ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete wieder als Richterin. Die Berliner Justizverwaltung hat diesen Fall nach eigenen Angaben intensiv geprüft.

Die ehemalige AfD-Bundestabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist als Richterin an ihren alten Arbeitsplatz beim Berliner Landgericht zurückgekehrt. Seit dem 14. März 2022 arbeitet sie dort in der Zivilkammer 19a, die für Bausachen zuständig ist. Nachdem sie wie ihr rechtsextremistischer AfD-Parteikollege Jens Maier bei der Bundestagswahl 2021 nicht wiedergewählt worden war, hat sie von ihrem Rückkehranspruch in die Berliner Justiz Gebrauch gemacht. Dieser Rückkehranspruch steht ihr nach dem Abgeordnetengesetz zu.  
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hat vor der Rückkehr der Richterin "intensiv geprüft, ob Gründe für ihre Versetzung oder Amtsenthebung vorliegen". Die hat sie nach den "bekannten Informationen" nicht gefunden.  

Im Gegensatz zu ihrem Parteikollegen Maier gilt Frau Malsack-Winkemann in der AfD als gemäßigt. Während ihrer vier Jahre im Bundestag ist sie kaum aufgefallen. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die Justiz nun bereits zum zweiten Mal ein Mitglied einer Partei wieder aufgenommen hat, die das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen mit nachrichtendienstlichen Mittel beobachten darf.  

Lange Zeit hat sich die Berliner Justizverwaltung bemüht, die Rückkehrbemühungen der Richterin vertraulich zu behandeln – offenbar auch, um einen potentiellen Rufschaden zu vermeiden, den die Wiedereinstellung einer AfD-Richterin auslösen kann. Auf eine Anfrage von Ende Januar 2022, ob sie einen Antrag auf Wiedereinstellung in die Berliner Justiz gestellt habe, hat die Pressestelle der Berliner Justizverwaltung damals eine Auskunft verweigert: "Zu Einzelpersonalangelegenheiten können wir grundsätzlich keine Auskunft geben."

Anlass für die Anfrage war, dass die Antragsfrist für den Rückkehranspruch von AfD-Bundestagsabgeordneten in die Justiz, ob in Sachsen oder in Berlin, Ende 2021 abgelaufen war. Offenbar hat die Berliner Justiz versucht, die Rückkehr der AfD-Richterin ohne öffentliche Begleitmusik über die Bühne zu bringen, obwohl es ein starkes öffentliches Interesse an der Rückführung von gescheiterten AfD- Abgeordneten in die Justiz gibt. Der Fall Jens Maier ist, wie sich jetzt zeigt, kein Einzelfall eines Justizrückkehrers. 
 
 

Zitiervorschlag

Rückkehr vom Bundestag in die Justiz: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47923 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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