Die Schadensersatzklagen von ehemaligen Wirecard-Aktionären stellen eine zunehmende Belastung für die bayerische Justiz dar. Das BayObLG bestätigte, dass bisher bereits über 8.000 Anmeldungen für das Musterverfahren eingegangen sind.
Auf Anfrage des Wirtschaftsmagazin Capital teilte eine Sprecherin des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) mit, dass für das Wirecard-Musterverfahren schon mehr als 8.000 Anmeldungen gezählt wurden. Die Bearbeitung von zusätzlichen Anmeldungen (über mehrere Tausend) stünde dabei noch aus. Kennzeichnend für das Verfahren sei die "beispielslose Dimension und Komplexität". Es könne daher mit dem aktuellen Personalstand des Gerichts nicht bewältigt werden, hieß es. Zusätzliche Richter und Mitarbeiter seien notwendig.
Hintergrund des Musterverfahrens vor dem BayObLG ist der Zusammenbruch des im Leitindex Dax notierten Zahlungsdienstleisters Wirecard in 2020, nachdem 1,9 Milliarden Euro angeblich auf Treuhandkonten verbucht worden und danch nicht auffindbar gewesen waren. Der wegen Betrugs angeklagte frühere Vorstandschef Markus Braun muss sich derweil vor dem Strafgericht in München verantworten.
Das Musterverfahren vor dem Zivilgericht soll zentrale Fragen klären und eine Leitentscheidung weitere Verfahren vorgeben. Zu den Beklagten zählen der Ex-Wirecard-Manager und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen jahrelang testiert hatte.
dpa/so/LTO-Redaktion
Wirecard-Musterverfahren am BayObLG: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53406 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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