Der Job des Notars gilt als unverzichtbar - aber auch als langweilig. Der Berufstand leidet unter seinem Image, ihn plagen Nachwuchssorgen. Was seine Arbeit ausmacht und warum sie spannend sein kann, erzählt Jens Bormann im Interview.
LTO: Herr Prof. Bormann, der Historie ist geschuldet, dass es in Deutschland Gebiete mit hauptberuflichen Notaren, also sogenannten Nur-Notaren, und solchen mit Anwaltsnotaren gibt. Die etwa 1.700 Nur-Notare arbeiten u.a. in Bayern, Hamburg, dem Rheinland und den neuen Ländern. Rund 5.500 Anwaltsnotare – also Notare, die zudem als Anwalt tätig sind – finden sich z.B. in Berlin, dem westfälischen Teils Nordrhein-Westfalens, Hessen oder Schleswig-Holstein. Nicht immer war das Verhältnis zueinander harmonisch. Hat sich das geändert?
Prof. Jens Bormann: Nach der Wende hat es im Zusammenhang mit der Frage, welche Notariatsform in den neuen Ländern eingeführt werden soll, tatsächlich gewisse Unstimmigkeiten zwischen dem hauptberuflichen Notariat und dem Anwaltsnotariat gegeben. Diese sind mittlerweile aber längst überwunden. Das Notariat verfolgt heute eine völlig einheitliche Politik. Nur so lässt sich der Berufsstand auch sinnvoll weiter entwickeln. Im Präsidium und der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer ziehen die Vertreter des hauptberuflichen Notariats und des Anwaltsnotariats daher an einem Strang.
Stichwort Weiterentwicklung: Die Zahl der Anwaltsnotare sinkt stetig, vor allem in ländlichen Gebieten finden sich zum Teil keine geeigneten Bewerber. Woran liegt das?
Die sinkenden Zahlen liegen einerseits natürlich daran, dass wir in den ländlichen Gebieten einen entsprechenden Bevölkerungsrückgang haben und damit auch das Urkundsaufkommen sinkt. Dies hat zur Folge, dass weniger Stellen ausgeschrieben werden. Während wir im Bereich des hauptberuflichen Notariats selten Probleme bei der Stellenbesetzung haben, ist es in bestimmten Regionen beim Anwaltsnotariat andererseits aber auch nicht immer ganz einfach. Uns treffen hier ähnliche Probleme wie in der Justiz: Es gibt weniger Absolventen der juristischen Staatsprüfungen und damit auch weniger geeignete Bewerber.
Eines muss man dabei aber klarstellen: Von einer Unterversorgung kann hier keine Rede sein. Auch in ländlichen Gebieten wird die Bevölkerung nach wie vor flächendeckend mit sämtlichen notariellen Tätigkeiten versorgt. Das geschieht mitunter auch dadurch, dass sich Anwaltsnotare verstärkt auf ihre Notartätigkeit konzentrieren.
"Wir dürfen die Hände nicht in den Schoß legen"
Trotzdem müssen Sie etwas tun: Ein nicht unerheblicher Teil der Berufsträger ist bereits fortgeschrittenen Alters. Wie wollen Sie jungen Juristen das Anwaltsnotariat schmackhaft machen? Ein Beruf, der nach dem zweiten Staatsexamen neben einer fünfjährigen Tätigkeit als Anwalt auch noch eine Art drittes Staatsexamen erfordert?
Natürlich dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen und müssen für unseren interessanten Beruf werben. Aber schon jetzt unternehmen die Kammern des Anwaltsnotariats einiges, halten Info-Veranstaltungen ab, besuchen die Referendar-Arbeitsgemeinschaften und informieren dort die angehenden Volljuristen.
Weil Sie die vermeintlich hohen Hürden für den Beruf ansprechen: Wir wollen definitiv keine Abstriche an der Qualität der Bewerber in Kauf nehmen. Es ist daher einhellige Meinung, dass insbesondere die notarielle Fachprüfung in ihrer aktuellen Form erhalten bleiben muss.
Die Ausbildung zum Notar ist lang, sie schreckt offenbar Frauen ab: Nur jede siebte Anwaltsnotarstelle wird von einer Frau bekleidet, unter den hauptberuflichen Amtsträgern liegt der Anteil der Nur-Notarinnen bei 24 Prozent.
Notarinnen und Notare üben grundsätzlich eine selbständige Tätigkeit aus, die einerseits erhebliche Freiheiten bei der Gestaltung des Arbeitsalltags gewährt, andererseits im Grundsatz aber auch eine hohe persönliche Präsenz erfordert. Frauen, die eine Familie gründen wollen, kann das im Einzelfall abschrecken. Schaut man sich unseren "Nachwuchs" an, ergibt sich hier aber bereits eine deutlich positive Tendenz: Im Bereich des hauptberuflichen Notariats gibt es bereits rund 37 Prozent Notarassessorinnen und auch der Anteil der weiblichen Absolventen der notariellen Fachprüfung ist auf mittlerweile rund 35 Prozent gestiegen.
Auch was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt, hat sich in unserem Berufsstand schon einiges getan: Im Bereich der Rheinischen Notarkammer darf man sich als Notarin oder Notar beispielsweise bis zu 100 Tage vertreten lassen, wenn man ein Kind betreut und auch die anderen Notarkammern haben recht großzügige Vertretungsregelungen entwickelt. Zudem bahnt sich eine weitere Erleichterung an: Bereits nach derzeitiger Rechtslage kann eine Notarin oder ein Notar das Amt bei Betreuung eines Kindes für ein Jahr niederlegen und hat dabei die Garantie, am gleichen Ort wiederbestellt zu werden. Nach aktuellen Reformüberlegungen soll diese Zeit auf drei Jahre ausgeweitet werden.
Beruf mit Gestaltungsfreiheit
Sie werben für einen "interessanten" Beruf. Viele stellen sich unter einem Notar allerdings eher eine Art qualifizierten Urkundsbeamten vor, dessen Job eher eintönig erscheint.
Das ist ein großer Irrtum. Notare beraten die Beteiligten neutral und zugleich umfassend. Dies bietet enorme Gestaltungsfreiheit. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Ehe- und Erbschaftverträge zu entwerfen und dabei zu versuchen, die unterschiedlichsten Vorstellungen der Beteiligten juristisch einwandfrei umzusetzen, ist ein kreativer Prozess, der viel abfordert, aber auch viel Freude bereitet. Zudem haben sie es als Notar ständig mit ganz unterschiedlichen Menschen zu tun: Dem Unternehmenskauf mit Beteiligung von Großkanzleianwälten kann beispielsweise ein Grundstückskauf junger Eltern oder der Erbvertrag eines betagten Ehepaares folgen.
Die wirtschaftliche Komponente des Notarberufs dürfte für die Berufswahl ja auch entscheidend sein. Trifft es zu, dass insbesondere in den neuen Ländern manche Notare nicht mehr kostendeckend arbeiten und auf Unterstützungsleistungen aus sogenannten Notarkassen angewiesen sind?
Eine solche allgemeine Einkommensergänzung gibt es nur im Bereich der Notarkasse in Bayern und der Pfalz und im Bereich der Ländernotarkasse in den neuen Ländern. Anders als vor 15 Jahren, als in den neuen Ländern noch rund 10 Prozent Einkommensergänzung erhielten, reden wir heute aber nur noch von sehr geringen Fallzahlen. Dem liegt der Umstand zugrunde, dass die Reform des notariellen Kostenrechts hier für eine angemessene Nachbesserung gesorgt hat und die Notare auch in strukturschwächeren Gebieten letztlich natürlich auch vom wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre profitieren.
In anderen Ländern, in denen es ein solches Kassensystem nicht gibt, wird hauptberuflichen Notaren nur in besonderen Fällen eine Einkommensergänzung gewährt, etwa wenn eine sog. "Nullstelle" übernommen wird, die vollkommen neu ausgeschrieben wurde und zuvor nicht von einem anderen Notar besetzt war. Bei den Anwaltsnotaren muss die wirtschaftliche Absicherung letztlich über ihr zweites Standbein der Anwaltstätigkeit erfolgen.
Stichwort Digitalisierung: Zukünftig sollen alle neuen notariellen Urkunden in digitaler Form archiviert werden. Welche Vorzüge ergeben sich daraus für die Bürger?
Seit im Jahr 2007 der elektronische Rechtsverkehr mit den Handelsregistern eingeführt wurde, tauschen Notare bereits elektronische Dokumente rechts- und beweissicher mit den Gerichten aus. Das hat dazu geführt, dass Eintragungen im Handelsregister deutlich schneller erfolgen können. In den Bundesländern, die den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern eingerichtet haben, gilt dies auch bei Grundstücksgeschäften.
Ab dem Jahr 2022 werden Notare nun auch ihre Urkunden elektronisch aufbewahren. Dazu wird die Bundesnotarkammer ein "Elektronisches Urkundenarchiv" einrichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden ermöglicht. Daraus folgt, dass sämtliche Notarurkunden zukünftig ohne Medienbruch in digitaler Form verwendet werden können. Davon werden insbesondere Gerichte, Ämter und Banken profitieren, die keine Papierurkunden mehr archivieren müssen und notarielle Dokumente in elektronischen Aktensystemen weiterverarbeiten können, ohne diese erst einscannen zu müssen. Auch für den Bürger werden sich daraus Vorteile ergeben, da Prozesse schneller und effizienter ausgestaltet werden können.
Vielen Dank für das Gespräch.
Hasso Suliak, Interview mit dem Präsidenten der Bundesnotarkammer: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29881 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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