Die BRAK diskutiert die Einführung eines neuen Fachanwaltstitels – und zwar für Sportrecht. Einen ersten Entwurf zur Änderung der FAO gibt es bereits, der notwendige Beschluss könnte im November ergehen.
Der Fachanwalt für Sportrecht wäre die 24. Fachanwaltschaft, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf ihrer nächsten Satzungsversammlung Ende November 2018 beschließen könnte. Zuletzt war im Jahr 2015 der Fachanwalt für Migrationsrecht eingeführt worden, die Einführung eines Fachanwaltes für Opferrecht dagegen war auf der letzten Satzungsversammlung im April mit knapper Mehrheit abgelehnt worden.
Laut einem Entwurf zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO), der am Montag Gegenstand einer ersten Diskussion im zuständigen FAO-Ausschuss war und LTO vorliegt, muss ein künftiger Fachanwalt seine "besonderen Kenntnisse im Sportrecht" auf Grundlage von 80 Fällen, davon mindestens 20 rechtsförmlichen Verfahren, nachweisen.
Die Fälle müssen sich auf "mindestens drei verschiedene Bereiche" einer langen Liste von Rechtsbereichen beziehen. Im Entwurf benannt werden etwa Kenntnisse über "Organisationsstrukturen im Sportrecht, insbesondere Vereinsrecht unter Einbeziehung insolvenzrechtlicher Fragestellungen" oder zum "Recht des Sponsorings sowie Subventionsrecht, insbesondere Sportfördergesetze, Recht der staatlichen Förderung und der verwaltungsrechtlichen Zuwendungen einschließlich Glückspielrecht (Sportwetten u. a.)".
"Sportrecht boomt"
Aber auch Kenntnisse zum Arbeitsrecht, Medienrecht, Recht des geistigen Eigentums, Haftungs- und Versicherungsrecht sowie Straf- und Dopingrecht sollen sich zum Nachweis eignen. Die Spezialkenntnisse in den ausgewählten drei Bereichen müssen jeweils durch "mindesten 5 Fälle" in jedem dieser Bereiche dokumentiert werden.
Die Diskussion um die Einführung eines neuen Fachanwaltes für Sportrecht nimmt in der BRAK derzeit deutlich an Fahrt auf. So hatte der zuständige FAO-Ausschuss zu seiner Sitzung am Montag auch den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer, eingeladen. Dieser sollte die Kammer umfassend über die Situation im Bereich des Sportrechts informieren.
Summerer bestätigte gegenüber LTO, dass er die BRAK in der Sitzung des Ausschusses von der Notwendigkeit der Einführung eines Fachanwaltes für Sportrecht zu überzeugen versucht hat. In der Vergangenheit hatte der Münchner Anwalt öffentlich immer wieder auf die gestiegene Bedeutung des Sportrechts hingewiesen: "Sportrecht boomt. Fast alle Rechtsfragen wurzeln in dem privaten Recht von Sportvereinen und -verbänden. Jeder von diesen hat eine Satzung und Statuten, deren Umfang ganze Gesetzesbücher in den Schatten stellt", schrieb der Münchner Anwalt kürzlich in einem Beitrag für das Anwaltsblatt des DAV.
Summerer verwies auch im Gespräch mit LTO auf einen "enorm gestiegenen Beratungsbedarf" im Sportrecht. Weiter beklagte er, dass die anwaltliche Spezialisierung der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich hinterherhinke. "Sportrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das man nicht der Species der Spielerberater überlassen sollte", warnte er.
Breite Zustimmung für den neuen Titel
Bei Sportrechtlern stoßen die Diskussionen in der BRAK jedenfalls auf offene Ohren: Der Hannoveraner Fananwalt und Strafverteidiger Andreas Hüttl begrüßte gegenüber LTO das Vorhaben der Kammer: Satzungen, Regularien und Statuten von Verbänden und Vereinen hätten mittlerweile einen Umfang angenommen, der schon für sich gesehen schwerlich zu überblicken ist, meinte der Anwalt, der bereits jetzt Fachanwalt für Straf- und Sozialrecht ist. Laut Hüttl stünde die vorhandene Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit "in Umfang und Instanzenzug der Fachgerichtsbarkeit, die ursprünglich die jeweiligen Fachanwaltschaften begründeten, nicht nach".
Als "gute und notwendige Idee" kommentierte auch der Urheber-und Medienrechtler Robert Golz von der Berliner Kanzlei Härting die Pläne der BRAK: Die Materie erfordere Kenntnis diverser, ineinandergreifender Rechtsgebiete, wie des Arbeits-, Gesellschafts-, allgemeinen Vertrags- und des Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Hinzu kämen die speziellen Regelungen der Verbände im Hinblick auf Transfers, Sanktionen etc., die im normalen Anwaltsalltag nicht abgebildet würden, so Golz.
Der Kölner Sportrechtler Paul Lambertz begrüßte gegenüber LTO die Diskussion in der BRAK ebenfalls: "Um seine Mandanten bestmöglich im Sportrecht beraten zu können, bedürfe es einer vertieften Befassung mit diesem Bereich des Rechts. "Diese Spezialisierung durch das Führen eines Fachanwaltstitels nach außen zu zeigen, wäre für Mandanten eine wichtige Hilfe bei der Auswahl ihres Anwalts," so Lambertz. Und auch der Weimarer Sportrechtler Johannes Arnhold verwies gegenüber LTO darauf, dass die Rechtsfragen des Sports immer komplexer würden und "mit den bestehenden Fachanwaltschaften nicht abschließend abgedeckt werden".
Sind Sportrechtler ohnehin spezialisiert genug?
Ob die Satzungsversammlung der BRAK Ende des Jahres die Auffassung der Sportrechtler-Riege teilt, bleibt abzuwarten. Nach der Sitzung vom Montag kamen von der Kammer positive Signale: "Der Ausschuss steht der weiteren Diskussion einer solchen möglichen Fachanwaltschaft grundsätzlich positiv gegenüber", sagte der Vorsitzende des FAO-Ausschusses, Kai Greve, zu LTO.
Aktuell führen über 25 Prozent der Rechtsanwälte in Deutschland mindestens eine Fachanwaltsbezeichnung, bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen dürfen es sein. Als es im April um die Einführung des Fachanwaltstitels für Opferrechte ging, entschied sich die Kammer allerdings gegen einen weiteren Titel – mit folgender Begründung: Die in diesem Gebiet tätigen Kollegen verfügten bereits über ausreichend Expertenwissen.
Hasso Suliak, Fachanwalt für Sportrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28597 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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