Die Rechtsanwaltskammern haben eine Bestandsaufnahme ihrer Mitglieder gemacht. Dabei zeigt sich neben einem leichten Anstieg des Frauenanteils auch, dass Einzelzulassungen rückläufig sind.
Zum Stichtag, dem 1. Januar 2020, zählten alle bundesweit 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.234 Mitglieder. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg von 0,52 Prozent. Das geht aus den nun veröffentlichten Zahlen des Dachverbands, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hervor.
Von den insgesamt 165.901 zugelassenen Rechtsanwälten sind 59.002 Rechtsanwältinnen. Der Frauenanteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit um 0,43 Prozent erhöht. Bei den Syndizi liegt der Frauenanteil sogar noch höher: Den aktuellen Zahlen nach sind 55,72 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte weiblich.
Auch eine weitere Tendenz der Vorjahre bestätigt sich: Die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt verringern sich zugunsten der Syndikuszulassungen deutlich. Gab es im Vergleich zum Vorjahr noch 148.227 Rechtsanwälte, so sind es nun nur noch 146.795. Ähnlich sieht es in Bezug auf die Rechtsanwälte mit Doppelzulassung aus: Die Zahl der Anwaltsnotare und der Kollegen, die zugleich als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, hat sich weiter verringert.
Bei den Rechtsanwalts-GmbHs sind hingegen "deutliche Zuwächse" zu verzeichnen, so die BRAK in ihrer Mitteilung.
vbr/LTO-Redaktion
Mitgliederstatistik der BRAK: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41268 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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