Die BaFin änderte ihre Hinweise zum Geldwäschegesetz – und löste damit Kündigungen von anwaltlichen Sammelanderkonten durch Banken aus. Nach einer Umfrage unter Anwält:innen weiß die BRAK nun Näheres.
Rund 2000 Anwältinnen und Anwälte, die an einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilgenommen haben, erhielten kürzlich eine Kündigung ihres Sammelanderkontos. Das hat die BRAK mitgeteilt. Sie hatte im Februar eine Umfrage durchgeführt, an der rund 9.600 Anwältinnen und Anwälte teilnahmen.
Ende Januar berichteten Anwältinnen und Anwälte von Kündigungen ihrer (Sammel-)Anderkonten durch Banken, insbesondere durch die Deutsche Kreditbank (DKB), mit Wirkung zum 1. April. Diese Kündigungen gehen zurück auf eine Anpassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz durch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Die BRAK hatte diese Kündigungen bereits kritisiert.
Aus der Umfrage ergibt sich, dass knapp 21 Prozent der Teilnehmenden eine Kündigung für Sammelanderkonten erhielten, bei etwa 2,4 Prozent der Befragten kündigten die Banken Einzelanderkonten. Auch die Begründungen für diese Kündigungen fragte die BRAK ab: So wurde in über 72 Prozent der Fälle das Geldwäschegesetz als Grund genannt, in knapp 56 Prozent konkret die entprechenden Auslegungshinweise der BaFin. Außerdem gaben über 26 Prozent der Banken an, dass Zweck der Kündigung auch die Einsparung von Aufwand und/oder Kosten sei.
"Systemisches Problem großen Ausmaßes"
Die Auwertung bestätige die "Befürchtungen der BRAK, dass es sich um ein systemisches Problem großen Ausmaßes" handelt, teilte die BRAK mit. Rechtsanwältin Ulrike Paul, Vizepräsidentin der BRAK, reagierte auf die Ergebnisse mit Besorgnis: "Unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl können wir die Umfrage als repräsentativ bezeichnen und davon ausgehen, dass bereits jetzt über ein Fünftel der deutschen Anwaltschaft persönlich betroffen ist. Da die Banken die ersten Kündigungen überwiegend im Jahr 2022 auf den Weg gebracht haben, ist mit einer Ausweitung des Problems in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen." Dem wolle und müsse man, so Paul, Einhalt gebieten.
Außerdem moniert Paul, dass sich niemand für die Kündigungswelle verantwortlich erklärt. Während die Banken in ihren Kündigungen laut der Umfrage das Geldwäschegesetz und die Auslegungshinweise der BaFin angäben, habe die BaFin auf Anfrage der BRAK erklärt, dass die Auslegungshinweise eine solche Kündigung weder fordern noch intendieren würden.
ast/LTO-Redaktion
BRAK befragt Anwält:innen: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47570 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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