Das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie hat den Rechtsausschuss des Bundestages passiert. Nun ist auch klar: Eine allgemeine Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte wird es voraussichtlich nicht geben.
Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestags hat am Mittwoch nach mehreren Vertagungen einen Entschluss über das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie getroffen.
Mit dem Gesetz sollen diverse Änderungen an ganz unterschiedlichen Stellen des Rechts rund um den Anwaltsberuf vorgenommen werden. Die wohl strittigsten unter ihnen sind nun offenbar endgültig vom Tisch: Die geplante und sowohl von Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch dem Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßte allgemeine bußgeldbewehrte Fortbildungspflicht für alle Anwälte wird es voraussichtlich nicht geben. Dies bestätigten gegenüber LTO mehrere Quellen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJV) hatte bei der notwendigen Umsetzung der Richtlinie geplant, die Satzungsversammlung zu ermächtigen, Festlegungen zur Fortbildungspflicht zu treffen. BRAK und DAV, die sich in im Einzelnen unterschiedlicher Ausprägung seit Jahren für eine Fortbildungspflicht aussprechen, hatten sich damit sehr zufrieden gezeigt.
"Ungerechtfertigte Eingriffe in die Berufsfreiheit"
Zu früh gefreut - das ließen schon die monatelangen Verschiebungen, Vertagungen und Änderungen der Tagesordnung im Rechtsausschuss wie auch im Bundestag erahnen. Es wurde deutlich, dass vor allem die Union sich gegen eine Fortbildungspflicht positionierte, auch auf Kompromissvorschläge der SPD konnte man sich nicht einigen.
Es solle keine "ungerechtfertigten Eingriffe in die Berufsfreiheit" geben, die nur Seminaranbietern nützten, hieß es von der rechts- und verbraucherpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der CDU/CSU im Februar. Kompetenz und Erfolg seien die beste Werbung, weshalb sich schon jetzt rund 90 Prozent der Anwälte freiwillig fortbildeten. Der Bundestag soll nun über den Entwurf des Rechtsausschusses entscheiden, der keine Regelungen zur Fortbildung enthält.
Die BRAK bedauerte das in einer noch am Mittwoch abgegebenen Presseerklärung: "Wir brauchen klare Regelungen, um die Qualität der anwaltlichen Arbeit zu sichern und zu stärken. Nur mit der Qualität ihrer Beratung wird die Anwaltschaft mittelfristig im Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben."
*Überschrift klarstellend korrigiert (nicht die bereits de lege lata bestehende, nicht sanktionierbare Fortbildungspflicht, sondern nur die geplante Ermächtigung der Satzungsversammlung zur Konkretisierung wurde gestrichen, 15.09.2017, 15:10h
Pia Lorenz, Berufsanerkennungsrichtlinie: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22317 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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