Seit 2021 wurden die Anwaltsgebühren nicht mehr erhöht. Jetzt stellt das BMJ einen Referentenentwurf vor, der eine spürbare Steigerung bedeuten würde.
Wie LTO bereits vorab ausführlich berichtete, plant das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Erhöhung der Anwaltsgebühren. Dazu wurde nun der entsprechende Referentenentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)") veröffentlicht.
Konkret sollen die Fest- um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Als Maßstab hierfür orientiert sich der Entwurf an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Auch Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sollen nach oben angepasst werden.
Die letzte Erhöhung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) liegt bereits einige Jahre zurück und erfolgte zum 1. Januar 2021, nachdem der Bund auf Drängen der Länder noch einige Zugeständnisse gemacht hatte.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) äußert hierzu: "Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind tragende Säulen unseres Rechtsstaats. Denn sie sind es, die die rechtlichen Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vertreten und ihnen so zu ihrem Recht verhelfen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden – genauso wenig wie die der Sachverständigen bei Gericht und der Sprachmittler. Das ist im Hinblick auf die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren und die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht hinnehmbar. Deshalb werden wir die gesetzlichen Honorarsätze nun anpassen."
Bis zum 8. Juli 2024 läuft nun eine Frist zur Stellungnahme seitens der "interessierten Kreise", teilt das BMJ mit.
jb/LTO-Redaktion
LTO berichtete bereits vorab: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54800 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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