Deal der Ampel-Koalition: Was bedeutet die Eini­gung bei Vor­rats­da­ten­spei­che­rung und Miet­p­reis­b­remse?

von Dr. Markus Sehl

10.04.2024

Nach dem Durchbruch werden konkrete Gesetzentwürfe erwartet. Zuständig ist das Justizministerium. Dort hatte man vorgearbeitet. Doch bei der Frage was außer der Preisbremse noch im Mietrecht passiert, zeichnet sich der nächste Streit ab.

Nach einem Deal stellt sich unweigerlich auch die Frage, wer hat eigentlich mehr erreicht. Die Antwort nach dem Durchbruch bei den beiden für die Legislaturperiode wichtigen Gesetzesvorhaben fällt nicht leicht. Mit der Einigung auf Kabinettsebene war die Blockade bei den Themen Mietpreisbremse und Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung aufgelöst worden. Dem war ein langer Streit vorausgegangen. Beide Vorhaben waren im Koalitionsvertrag verabredet; über etliche Monate gab es Stillstand. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hielt gegen Kritik an seinem Vorschlag zu Quick Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung fest. Umgekehrt gab es keine Bereitschaft für ein Update bei der Ende 2025 auslaufenden Mietpreisbremse und anderer Mietrechtsreformen, beides SPD-Vorhaben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Dafür musste sich Buschmann anhören, er nehme den Mieterschutz "in Geiselhaft". Wie auch immer die Frage nach politischem Erfolg oder Rückschlag einzuschätzen sind, ein Blick auf die Folgen des Deals gibt Anhaltspunkte.

Wie geht es weiter bei Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung?

Der BMJ-Entwurf zum Quick-Freeze-Verfahren war Ende 2022 bereits ausformuliert. Nach der politischen Grundsatzeinigung wird erwartet, dass im Detail noch Anpassungen vorgenommen werden, bevor der Entwurf dann ins Kabinett eingebracht wird. Das soll zeitnah geschehen, wie LTO erfuhr.

"Es war höchste Zeit. Das Quick Freeze Verfahren kommt", sagte Buschmann am Mittwoch. "Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland." Er verwies auch auf die Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichtshofs, der die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig beanstandete, aber auch Spielraum ließ.

Dass es zu dem Vorschlag aus dem BMJ noch Diskussionsbedarf gibt, ließen die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese und Verena Hubertz am Mittwoch durchblicken: "Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun intensiv beraten, wie diese Methode den Anforderungen einer effizienten Strafverfolgung im Internet gerecht wird." Der Deutsche Anwaltverein begrüßte den Schritt weg von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Das weniger invasive Quick-Freeze-Verfahren sei eindeutig der bessere Weg, hieß es in einem Statement.

Kritik an der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren kam von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU): "Das ist ein herber Rückschlag für unsere Ermittlerinnen und Ermittler. Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen." Bis die Quick-Freeze-Anordnung erfolgen könne, seien die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibe nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen sei dann nicht mehr möglich.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Der Durchbruch bei der Datenspeicherung macht aufgrund eines politischen Deals auch den Weg frei für eine Verlängerung der Mietpreisbremse. Die Bremse gilt seit 2015 und begrenzt Mietpreissteigerungen bei Neuverträgen. Diese darf in sogenannten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Diese Regelung soll nun, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2029 verlängert werden. Allerdings gibt es von der Bremse "zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher", wie der Deutsche Mieterbund am Mittwoch bemängelte.

So ist die Regelung bislang nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die erst nach Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. Das Gleiche gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsätzlich, Vermieter können aber einen Zuschlag verlangen. Die Verlängerung sei höchste Zeit, erklärte das Bauministerium. Demnach wäre die Mietpreisbremse sonst in Berlin bereits Ende Mai 2025 ausgelaufen, in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg Ende Juni 2025. Für die Verlängerung brauchten die Länder bis zu eineinhalb Jahre, weil sie mit wissenschaftlichen Gutachten neu begründen müssten, in welchen Gegenden ein angespannter Wohnungsmarkt herrsche.

Wie wirksam ist die Mietpreisbremse überhaupt?

Eine Anfang 2019 vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des BMJ bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare, wenn auch moderate Wirkung. Dort, wo sie gilt, stiegen die Mieten demnach weniger stark.
Der Effekt liege allerdings nur bei zwei bis vier Prozent, sagte Studienautor Claus Michelsen. In Zahlen heißt das: Wer heute 500 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 510 bis 520 Euro im Monat berappen. Ersparnis: 120 bis 240 Euro im Jahr. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter daran und Mieter klagten nicht unbedingt.

Trotz Mietpreisbremse nimmt der Druck auf dem Mietmarkt gerade in den Metropolen zu. Im ersten Halbjahr 2023 kletterten die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig im Schnitt um 6,7 Prozent, wie eine Analyse des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL) zeigt. "Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich verschärft", heißt es beim Deutschen Mieterbund. Die neuen Kostenfallen seien möbliertes Wohnen und Indexmieten, die von der Inflationsrate abhängen. Experten rechnen damit, dass die Mieten weiter steigen.

Wie geht es weiter mit den anderen Schutzinstrumenten für Mieter?

Nach der Einigung im Gegenzug zur Mietpreisbremse drängt sich die Frage auf, wie lautet das Schicksal der übrigen Mietrechtsreformvorhaben der Ampel – vor allem ja der SPD. 
Dabei geht es um: Die Absenkung der Kappungsgrenzen, verpflichtende qualifizierte Mietspiegel, eine Ausweitung der Schonfristzahlungen sowie die Stärkung des Vorkaufsrechts. 
Die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Wiese und Hubertz sagten zur Einigung am Mittwoch: "Nach langen und intensiven Verhandlungen macht die Ampel mit der Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 den Weg frei für eines ihrer wichtigsten Mieterschutz-Vorhaben." Das sei ein extrem wichtiges Zeichen für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land und eine Kampfansage an überteuerte Mieten. Die SPD-Bundestagsfraktion erwarte vom Bundesjustizminister zeitnah die Vorlage der Entwürfe zur Umsetzung der weiteren im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben

"Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wichtiger erster Schritt um einen Teil der Mieter:innen, insbesondere bei Neuvermietungen, zu schützen und ist somit begrüßenswert", sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram am Mittwoch. "Doch allen anderen insbesondere von steigenden Mieten betroffen Mieter*'innen hilft es hingegen wenig." Es brauche die weiteren Instrumente, sonst bleibe die Mietrechtsreform nur Stückwerk.

Gut möglich, dass sich der nächste Streit anbahnt. Denn die FDP hält Änderungen im Mietrecht nicht für das richtige Mittel. "Bei den aktuellen Bau- und Zinskosten sind Diskussionen um weitere Verschärfungen im Mietrecht toxisch für Investitionen", erklärte Fraktionsvize Carina Konrad. "Wir wollen Investitionen auslösen, um mehr zu bauen  das ist langfristig der beste Mieterschutz." Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt führten nicht zu mehr Wohnungen, sondern seien sogar kontraproduktiv.

Bei dem, der für das Thema Mietrecht zuständig ist, zeigt man sich am Mittwoch zurückhaltend. Buschmann sehe bei diesen Themen "noch Diskussionsbedarf", hieß es vom Justizministerium.

Wie geht es weiter bei Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung?

Der BMJ-Entwurf zum Quick-Freeze-Verfahren war Ende 2022 bereits ausformuliert. Nach der politischen Grundsatzeinigung wird erwartet, dass im Detail noch Anpassungen vorgenommen werden, bevor der Entwurf dann ins Kabinett eingebracht wird. Das soll zeitnah geschehen, wie LTO erfuhr.

"Es war höchste Zeit. Das Quick Freeze Verfahren kommt", sagte Buschmann am Mittwoch. "Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland." Er verwies auch auf die Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichtshofs, der die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig beanstandete, aber auch Spielraum ließ.

Dass es zu dem Vorschlag aus dem BMJ noch Diskussionsbedarf gibt, ließen die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese und Verena Hubertz am Mittwoch durchblicken: "Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun intensiv beraten, wie diese Methode den Anforderungen einer effizienten Strafverfolgung im Internet gerecht wird." Der Deutsche Anwaltverein begrüßte den Schritt weg von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Das weniger invasive Quick-Freeze-Verfahren sei eindeutig der bessere Weg, hieß es in einem Statement.

Kritik an der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren kam von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU): "Das ist ein herber Rückschlag für unsere Ermittlerinnen und Ermittler. Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen." Bis die 'Quick-Freeze'-Anordnung erfolgen kann, seien die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibe nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen sei dann nicht mehr möglich.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Der Durchbruch bei der Datenspeicherung macht aufgrund eines politischen Deals auch den Weg frei für eine Verlängerung der Mietpreisbremse.Die Bremse gilt seit 2015 und begrenzt Mietpreissteigerungen bei Neuverträgen. Diese darf in sogenannten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Diese Regelung soll nun wie im Koalitionsvertrag vereinbart bis 2029 verlängert werden. Allerdings gibt es von der Bremse "zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher", wie der Deutsche Mieterbund am Mittwoch bemängelte.

So ist die Regelung bislang nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die erst nach Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. Das Gleiche gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Wenn bereits der Vormieter mehr zahlen musste als laut Bremse erlaubt, darf der Vermieter vom neuen Mieter genauso viel verlangen. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsätzlich, Vermieter können aber einen Zuschlag verlangen. Die Verlängerung sei höchste Zeit, erklärte das Bauministerium. Demnach wäre die Mietpreisbremse sonst in Berlin bereits Ende Mai 2025 ausgelaufen, in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg Ende Juni 2025. Für die Verlängerung brauchten die Länder bis zu eineinhalb Jahre, weil sie mit wissenschaftlichen Gutachten neu begründen müssten, in welchen Gegenden ein angespannter Wohnungsmarkt herrsche.

Wie wirksam ist die Mietpreisbremse überhaupt?

Eine Anfang 2019 vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des BMJ bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare, wenn auch moderate Wirkung. Dort, wo sie gilt, stiegen die Mieten demnach weniger stark.
Der Effekt liege allerdings nur bei zwei bis vier Prozent, sagte Studienautor Claus Michelsen. In Zahlen heißt das: Wer heute 500 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 510 bis 520 Euro im Monat berappen. Ersparnis: 120 bis 240 Euro im Jahr. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter daran und Mieter klagten nicht unbedingt.

Trotz Mietpreisbremse nimmt der Druck auf dem Mietmarkt gerade in den Metropolen zu. Im ersten Halbjahr 2023 kletterten die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig im Schnitt um 6,7 Prozent, wie eine Analyse des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL) zeigt. "Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich verschärft", heißt es beim Deutschen Mieterbund. Die neuen Kostenfallen seien möbliertes Wohnen und Indexmieten, die von der Inflationsrate abhängen. Experten rechnen damit, dass die Mieten weiter steigen.

Wie geht es weiter mit den anderen Schutzinstrumenten für Mieter?

Nach der Einigung im Gegenzug zur Mietpreisbremse drängt sich die Frage auf, wie lautet das Schicksal der übrigen Mietrechtsreformvorhaben der Ampel – vor allem ja der SPD. 
Dabei geht es um: Die Absenkung der Kappungsgrenzen, verpflichtende qualifizierte Mietspiegel, eine Ausweitung der Schonfristzahlungen sowie die Stärkung des Vorkaufsrechts. 
Die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Wiese und Hubertz sagten zur Einigung am Mittwoch: "Nach langen und intensiven Verhandlungen macht die Ampel mit der Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 den Weg frei für eines ihrer wichtigsten Mieterschutz-Vorhaben." Das sei ein extrem wichtiges Zeichen für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land und eine Kampfansage an überteuerte Mieten. Die SPD-Bundestagsfraktion erwarte vom Bundesjustizminister zeitnah die Vorlage der Entwürfe zur Umsetzung der weiteren im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben

"Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wichtiger erster Schritt um einen Teil der Mieter:innen, insbesondere bei Neuvermietungen, zu schützen und ist somit begrüßenswert", sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram am Mittwoch. "Doch allen anderen insbesondere von steigenden Mieten betroffen Mieter*'innen hilft es hingegen wenig." Es brauche die weiteren Instrumente, sonst bleibe die Mietrechtsreform nur Stückwerk.

Gut möglich, dass sich der nächste Streit anbahnt. Denn die FDP hält Änderungen im Mietrecht nicht für das richtige Mittel. "Bei den aktuellen Bau- und Zinskosten sind Diskussionen um weitere Verschärfungen im Mietrecht toxisch für Investitionen", erklärte Fraktionsvize Carina Konrad. "Wir wollen Investitionen auslösen, um mehr zu bauen - das ist langfristig der beste Mieterschutz." Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt führten nicht zu mehr Wohnungen, sondern seien sogar kontraproduktiv.

Bei dem, der für das Thema Mietrecht zuständig ist, zeigt man sich am Mittwoch zurückhaltend. Buschmann sehe bei diesen Themen "noch Diskussionsbedarf", hieß es vom Justizministerium.

Wer am Ende mehr von diesem Deal hat, werden die kommenden Monate zeigen. So wird sich für den FDP-Justizminister herausstellen, wie verlustfrei er seinen Quick-Freeze-Entwurf durch das Gesetzgebungsverfahren bekommt. Dort werden sich mit Sicherheit nochmal skeptische Innenpolitiker, Polizeivertreter und Staatsanwaltschaften einschalten wollen. Aus dem BMI gab es Signale, dass noch diskutiert werden dürfte. Wenn die SPD im Mietrecht diese Legislatur noch vorankommen will, muss sie den FDP-Justizminister und seine Liberalen in den nächsten Wochen und Monaten von Regulierung im Mietmarkt überzeugen, sowie die Vorhaben schnell durch das parlamentarische Verfahren bringen.

Zitiervorschlag

Deal der Ampel-Koalition: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54301 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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