Das bayerische Volk hat entschieden: 61 Prozent der Wahlbeteiligten votierten beim Volksentscheid am Sonntag dafür, zum strengen Rauchverbot in Gaststätten zurückzukehren. Die Ausnahmen für Bierzelte, kleine Eckkneipen und Extra-Räume für Raucher sind damit wieder weggefallen. Dr. Alfred Scheidler über Vergangenheit und Zukunft des noch jungen bayerischen Nichtraucherschutzes.
Obwohl der Nichtraucherschutz in bayerischen Gaststätten erst mit dem "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" zum 1. Januar 2008 eingeführt worden war, hat er bereits eine bewegte Vergangenheit. Ursprünglich waren die bayerischen Regelungen die strengsten Nichtraucherschutzbestimmungen in ganz Deutschland gewesen. Trotzdem hatten sie einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 06.08.2008, Az. 1 BvR 3198/07) standgehalten.
Aufgrund massiver Stimmenverluste bei der Landtagswahl 2008 verlor aber die bis dahin allein regierende CSU die absolute Mehrheit im bayerischen Landtag und es kam zu einer Regierungskoalition aus CSU und FDP. Diese beschloss eine Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes, das zum 1. August 2009 eine Reihe von Ausnahmen vom strikten Rauchverbot in Gaststätten einführte: Das Rauchverbot galt nun nicht mehr für Bier-, Wein- und Festzelte sowie Festhallen. Getränkegeprägte Gaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum waren ebenfalls vom Rauchverbot ausgenommen. Außerdem wurde Wirten die Möglichkeit eröffnet, das Rauchen in Nebenräumen zuzulassen.
Schließlich wurde eine Verordnungsermächtigung für das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eingeführt, wonach weitere Ausnahmen zugelassen werden können, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geleistet werden kann (so genannte Innovationsklausel).
Volkes Wille und seine Folgen
Ein breites Bündnis aus ÖDP, SPD, Grünen, dem Bund Naturschutz sowie Ärzte- und Nichtraucherschutzverbänden wandte sich gegen die Lockerungen und initiierte ein Volksbegehren.
Nach der Bayerischen Verfassung ist ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Volksbegehren unterstützt (Art. 74 Abs. 1 BV). Diese erste Hürde wurde locker genommen: Ende 2009 trugen sich 13,9% der Stimmberechtigten in die bei den Gemeinden ausgelegten Listen ein. Der bayerische Landtag lehnte das Volksbegehren am 14. April 2010 ab, so dass es dem Volk zur Entscheidung vorzulegen war (Art. 74 Abs. 5 BV).
Für das Zustandekommen des neuen Gesetzes reichte dann die einfache Mehrheit. Auch diese wurde jetzt problemlos erreicht:Bei einer relativ niedrigen Wahlbeteiligung von nur 37,7 Pro-zent stimmten beim Volksentscheid am 4. Juli 2010 überraschend viele Wähler für den Vorschlag der Nichtraucher-Kampagne, zu den strikten und ausnahmslosen Verboten zurückzukehren: 61 Prozent der Wahlbeteiligten wollten die vor einem Jahr eingeführten Ausnahmen wieder gestrichen haben.
Zur Umsetzung dieses Wählerwillens bedarf es nun noch der Ausfertigung des Entwurfs als Gesetz und der Bekanntmachung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Dies wird noch im Juli geschehen, so dass die Rückkehr zum strengsten Rauchverbot in ganz Deutschland am 1. August 2010 in Kraft treten kann.
Wer gegen das Rauchverbot in Gaststätten verstößt, kann mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden. Dies gilt sowohl für den Raucher als auch für den Wirt, der das Rauchen in seiner Gaststätte nicht unterbindet. Wiederholte Verstöße eines Gastwirts können im schlimmsten Fall sogar zum Entzug der Gaststättenkonzession führen.
Der Anfang vom Ende des Flickenteppichs?
Der deutliche Ausgang des Volksentscheids in Bayern sorgt bundesweit für Aufsehen. Nichtraucherinitiativen fordern, dass die strenge und ausnahmslose Rechtslage, die nun ab dem 1. August in Bayern gelten wird, auch von den anderen Bundesländern übernommen wird.
Neben einem sehr weit reichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens hätte eine solche Vereinheitlichung den großen Vorteil der Vermeidung eines "Flickenteppichs", das heißt der Geltung unterschiedlich strenger Regelungen, je nachdem, in welchem Bundesland man sich gerade aufhält.
Bei aller Kritik von Rauchern und Wirten, die die Streichung der Ausnahmen als massiven Eingriff in die "liberalitas bavariae" und als unnötige Bevormundung der Raucher verstehen, darf nicht verkannt werden, dass es nicht um eine Gängelung der Raucher, sondern um einen Schutz der Nichtraucher geht.
Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Bundesländer die neue Rechtslage in Bayern zum Vorbild nehmen werden. Dies wird allerdings nicht einfach durch Volksentscheid machbar sein, der in den Ländern vollkommen unterschiedlich geregelt ist.
Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.
Alfred Scheidler, Volksentscheid in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/894 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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