Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, mitgenommene Geheimdokumente, mögliche Wahlbeeinflussung: Kein amerikanischer Ex-Präsident hatte jemals so weitreichende juristische Auseinandersetzungen wie Donald Trump. Der Überblick.
Vor Donald Trump gab es in den USA noch nie einen ehemaligen Präsidenten, der sich in einem Strafverfahren vor Gericht verantworten musste. Dementsprechend groß war die Aufregung, als Ende März in New York zum ersten Mal Anklage gegen den Ex-Präsidenten erhoben wurde. Im Zentrum der Vorwürfe: Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin im Zuge der Präsidentenwahl 2016. Gut zwei Monate später dann folgte der nächste Hammer in Miami: Anklage gegen den Republikaner wegen seines Umgangs mit geheimen Regierungsdokumenten.
Nur wenige Wochen sind vergangen, da mehren sich die Anzeichen, dass dem 77-Jährigen eine dritte Anklage bevorstehen könnte, dieses Mal im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen zum Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021. Parallel wird auch im Bundesstaat Georgia ermittelt wegen einer möglichen Einflussnahme Trumps auf das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020, bei der er gegen den Demokraten Joe Biden verlor. All das stellt Trump, der 2024 erneut Präsident werden möchte, als politisch motiviertes Vorgehen gegen ihn dar.
Ein Überblick über die derzeit wichtigsten Verfahren.
Anklage im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an Pornostar
Die Staatsanwaltschaft in New York legt Trump die Fälschung von Geschäftsunterlagen in 34 Fällen zur Last. Er soll damit versucht haben, schädliche Informationen und rechtswidrige Aktivitäten vor und nach der der Präsidentenwahl 2016, aus der er als Sieger hervorging, zu verbergen. Im Zentrum der Vorwürfe steht die Zahlung von Schweigegeld an eine Pornodarstellerin. Trump und andere hätten systematisch versucht, negative Informationen über ihn zu identifizieren, mit Geld zu unterdrücken und so seine Chancen bei der Wahl zu erhöhen, lautet der Vorwurf. Er habe auch große Anstrengungen unternommen, um all das zu verbergen, indem er Dutzende falsche Einträge in Geschäftsunterlagen vorgenommen habe.
Trump plädierte vor Gericht in New York Anfang April auf "nicht schuldig". Der Prozess in dem Fall soll im März 2024 in New York beginnen. Die parteiinternen Vorwahlen für die Präsidentenwahl sollen kurz zuvor starten.
Anklage in der Affäre um Mitnahme geheimer Regierungsdokumente
Die Staatsanwaltschaft wirft Trump die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchstsensibler Informationen aus seiner Zeit als US-Präsident (2017 bis 2021) vor. Laut Anklageschrift handelt es sich unter anderem um Dokumente mit Informationen zu nuklearen Fähigkeiten der USA und militärischen Notfallplänen der Vereinigten Staaten. Angeklagt ist Trump in diesem Fall auch wegen Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen. Die Bundespolizei FBI hatte im vergangenen August sein Privatanwesen Mar-a-Lago in Florida durchsucht und dort verschiedene Verschlusssachen beschlagnahmt. Insgesamt werden in der Anklageschrift sieben Kategorien von Vergehen aufgeführt, Trump werden insgesamt mehr als 35 Straftaten zur Last gelegt.
Das Justizministerium hatte den Sonderermittler Jack Smith damit beauftragt, die Ermittlungen in diesem politisch heiklen Fall zu leiten. Auch hier plädierte Trump bei der Vorstellung der Anklage vor Gericht in Miami im Juni auf "nicht schuldig". Es ist die erste Anklage auf Bundesebene für Trump. Der Prozessbeginn ist noch offen.
Drohende Anklage im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol
Trump rechnet auch mit einer Anklage im Zusammenhang mit der Erstürmung des Sitzes des US-Parlaments am 6. Januar 2021. Nach eigenen Angaben wurde er von Sonderermittler Smith, der auch in diesem Fall Beweise sammelt, darüber informiert, dass er Ziel der Untersuchung sei. Trump hatte in den Wochen nach der Präsidentenwahl 2020 mit falschen Behauptungen Stimmung gemacht, ihm sei der Sieg durch Wahlbetrug gestohlen worden. Anfang Januar 2021 kam es dann zum beispiellosen Angriff auf den Sitz des US-Kongresses, bei dem Trump-Anhänger versuchten, die formale Bestätigung des Wahlsiegs von Joe Biden und damit den Machtwechsel in Washington zu verhindern.
Es wäre die zweite Anklage auf Bundesebene für Trump und die dritte Anklage wegen einer Straftat. Ein Untersuchungsausschuss im Kongress hatte Trump im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol gleich mehrere Vergehen vorgeworfen, unter anderem, dass er die Menge zum Aufruhr angestiftet habe. Der Ausschuss empfahl dem Justizministerium eine Anklage, dies ist aber rechtlich nicht bindend.
Strafrechtliche Ermittlungen wegen möglicher Wahlmanipulation in Georgia
In Georgia ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Trump wegen möglicher Wahlmanipulation bei der Präsidentenwahl 2020. Georgia gehörte zu jenen Bundesstaaten, die für den Wahlausgang eine Schlüsselrolle spielten. Biden gewann dort nur ganz knapp mit etwa 12.000 Stimmen Vorsprung. Trump bemühte sich, seine dortige Wahlniederlage, wie auch in anderen Bundesstaaten, nachträglich ändern zu lassen. Unter anderem forderte er damals den obersten Wahlaufseher in Georgia in einem Telefonat unverblümt auf, genügend Stimmen für ihn "zu finden", um das Ergebnis "nachzuberechnen".
Mehrere Monate lang untersuchte ein Sonder-Geschworenengremium den Fall. Trump wurde nicht als Zeuge vorgeladen. Die Geschworenen hatten aber keine Befugnis, über mögliche Anklagen zu entscheiden, sondern sollten lediglich Empfehlungen abgeben zu einer möglichen Strafverfolgung von Personen, die an den Einflussversuchen beteiligt waren. Inzwischen ist eine reguläre Grand Jury eingesetzt, die über eine mögliche Anklage entscheiden soll. Beobachter rechnen damit, dass das noch im August passieren könnte. Ginge es Trump auch hier an den Kragen, wäre dies nach New York die zweite Anklage auf Bundesstaaten-Ebene gegen ihn und die vierte insgesamt.
Trump wegen sexuellen Übergriffs in Zivilverfahren zu Geldstrafe verurteilt
Neben den strafrechtlichen Verfahren ist Trump auch in eine Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten verwickelt. Im Mai wurde Trump in einem Zivilverfahren wegen eines sexuellen Übergriffs und Verleumdung zu einer Geldstrafe in Millionenhöhe verurteilt. Eine New Yorker Geschworenenjury sah es als erwiesen an, dass Trump die Schriftstellerin E. Jean Carroll Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Den Vorwurf der Vergewaltigung wiesen die Geschworenen zurück. Trump kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
cp/dpa/LTO-Redaktion
Die Übersicht: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52307 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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