War früher alles besser, als man(n) im Stehen urinierte und drin rauchte? Während der BGH das Rauchen jetzt sogar draußen beschränkt hat, stellte das AG Düsseldorf in einem Meilenstein der Rechtshistorik fest, dass Männer "trotz ihrer zunehmenden Domestizierung" weiterhin stehend pinkeln dürfen. Die Top 10 der Woche boten noch mehr Irritierendes, staatliche Schubse und ein Richter-T-Shirt.
10. Gesetzesnamen und –abkürzungen: Wie soll es denn heißen?
Wenn man so manchen Gesetzesnamen wie "Alternative Investment Fund Manager – Umsetzungsgesetz" hört, rollen sich einem die Zehennägel auf. Doch Roland Schimmel findet zwischen nominalen Wortmonstern und verwirrenden Buchstabenkombinationen auch Witz, Sympathie und ungewollte Lyrik. Wer ihm in die bunte, freudige Welt der Abkürzungen folgen möchte, sollte das Bundesgesetzblatt zur Hand nehmen.
9. EGMR zum Umgangsrecht leiblicher Väter: Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft
Der EGMR stärkt erneut das Recht leiblicher Väter, ihre Kinder auch gegen den Willen der Mutter regelmäßig zu sehen. Im deutschen Familienrecht fehle es an Möglichkeiten, überlange Verfahren zu beschleunigen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Gesetzgeber nachbessern.
Trotz seines Geständnisses geht der Prozess gegen den ehemaligen Richter, der Examenslösungen verkauft hat, weiter. Das Gericht wolle sich einen Eindruck von der Motivlage des Täters und den Konsequenzen für die Kandidaten machen, erklärte eine Sprecherin gegenüber LTO. Am Donnerstag wurde ein Zeuge gehört, dessen Wohnung kurz vor seiner mündlichen Prüfung von der Polizei durchsucht worden war.
7. "Nudging"Der sanfte staatliche Schubs in die "richtige" Richtung
Nudging heißt der Ansatz der Verhaltensökonomie, der nach Cameron und Obama nun auch Angela Merkel interessiert. Bürger sollen nicht mehr durch Normen gegängelt und zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden – lieber möchte man sie sanft beeinflussen, so dass sie das Richtige von ganz allein tun. Nico Kuhlmann sieht in dieser Regierungsmethode sowohl Gefahren als auch Gestaltungspotenzial.
6. Rückblick auf 2014: Noch mehr wichtige Urteile für Verbraucher
Wie bekomme ich ein besseres Zeugnis vom Arbeitgeber? Was tun, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert? Wie verspätet muss der Flieger sein, damit man Entschädigung fordern kann? Solche Fragen drohen Juristen ständig – egal womit sie sich tagsüber beschäftigen. Antworten zum Recht im Alltag gibt Teil zwei unserer mit der Redaktion von Rechtipps.de entwickelten Übersicht.
Keine guten Zeiten für Großkanzleien, aber für Anwalt-Startups?
5. Was bringt 2015 für die Kanzleibranche?: Veränderungen, aber keine Revolution
Es scheinen keine guten Zeiten für die wirtschaftsberatenden Kanzleien zu sein: Neue Wettbewerber machen den etablierten Sozietäten das angestammte Revier streitig, zugleich werden die Mandanten bei der Auftragsvergabe immer preissensibler. LTO hat die Managing Partner verschiedener großer Kanzleien nach einer Prognose für den Rechtsanwaltsmarkt 2015 gefragt.
4. Anwalts-Startups: Hat die Großkanzlei ausgedient?
Sie sind kreativ, ehrgeizig und anspruchsvoll. Das Versprechen auf ein hohes Gehalt jedenfalls reicht nicht mehr aus, um Berufseinsteiger in eine der großen Wirtschaftskanzleien zu locken. Viele entscheiden sich beim Berufsstart für eine kleinere Einheit. Oder gründen gleich selbst ihre eigene Kanzlei.
3. Vor Terror-Prozess am OLG München: Wirbel um T-Shirt des Richters
In München steht ab diesem Dienstag ein junger Mann vor Gericht, der am Terror in Syrien beteiligt gewesen sein soll. Kurz vorher werden Fotos des Vorsitzenden Richters bekannt, auf denen er ein T-Shirt mit dem Namen des Eroberers von Konstantinopel trägt. Ist er befangen?
2. BGH stärkt Nichtraucherschutz: Tatort Balkon
Leicht hat man's nicht als Raucher. In Bars und Restaurants ist die Qualmerei längst verboten, vergangenes Jahr bestätigten die Gerichte gar die Kündigung eines Mieters wegen Zigarettenkonsums in der eigenen Wohnung. Am Freitag hatte der BGH über Mieter zu entscheiden, die extra auf den Balkon gingen, um ihrem Laster zu frönen – doch auch das soll noch nicht unbedingt reichen. Von Dominik Schüller.
1. Trotz "zunehmender Domestizierung des Mannes": Mieter dürfen im Stehen pinkeln
Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das AG Düsseldorf. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3.000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1.900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Draußen rauchen, stehend pinkeln, frei arbeiten . In: Legal Tribune Online, 24.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14467/ (abgerufen am: 22.07.2024 )
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