6. Rockerkriminalität - Was die Hells Angels auf ihre Westen nähen dürfen
Nach Berlin und Thüringen haben auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern den Hells Angels ihre mit Rockersymbolen geschmückten Kutten verboten und ahnden Verstöße strafrechtlich. Hamburg stützt sich insoweit auf ein Vereinsverbot von 1983. Warum das jedoch nicht als Vorbild für andere Bundesländer taugt, erklärt Florian Albrecht auf Platz 6.
5. 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen - Trotzdem kein besonders schwerer Fall
Im März hat das LG München II Uli Hoeneß nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Einen besonders schweren Fall, von dem die Staatsanwaltschaft ausgegangen war, sahen die bayerischen Richter nicht. Warum sie bei 28,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern nicht zwingend von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ausgehen mussten, erläutern wir auf Platz 5.
4. Neue Taxi-App Uber Pop – Schon keine rechtliche Grauzone mehr
In diesem Jahr häufig in den Medien waren das Unternehmen Uber und seine Taxi-App, die Taxifahrten von Privatpersonen vermittelt. Zum Start der App im April 2014 berichtete Adolf Rebler, warum das Geschäftsmodell zu schön ist, um rechtmäßig zu sein. Seine Erklärungen landen auf Platz 4.
Meistgeklickte Hintergründe 2014: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14134 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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