Nach dem Ankauf einer CD mit Kundendaten einer Schweizer Großbank steigt die Zahl der Selbstanzeigen immer weiter. Nun beginnt eine Diskussion darüber, ob die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige weiterhin bestehen sollte. Für Prof. Dr. Christian Schröder steht aber allenfalls die Ausgestaltung, nicht jedoch das Institut der Selbstanzeige zur Disposition.
Steuerhinterzieher, die eine Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig vornehmen und die hinterzogenen Steuern nebst sechs Prozent Zinsen nachentrichten, kommen in den Genuss persönlicher Straffreiheit. In den letzten Wochen wurde dieser Weg im Nachgang zum Ankauf der Steuerdaten-CD mittlerweile über 18.000 mal beschritten.
Eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Gleichwohl werden Stimmen laut, die eine Abschaffung der Selbstanzeige fordern. Dabei ist Vorsicht geboten, denn in der Praxis hat man es keineswegs nur mit hartgesottenen Steuerhinterziehern zu tun.
Die Generation der Erben
Insbesondere in der Schweiz liegen vererbte Vermögen. Derjenige, der heute von diesen Vermögen profitiert, war nicht derjenige, der das Geld ins Ausland geschafft hat. Das allein ist noch kein starkes Argument dafür, die strafbefreiende Selbstanzeige beizubehalten. Widmet man sich diesen Fällen aber im Detail, wandelt sich das Bild.
Im Ausland befindliche Vermögen wurden oft von gesellschaftlich und familiär gleichermaßen anerkannten Geschäftsleuten erwirtschaftet. Man kann sie auch als starke Persönlichkeiten beschreiben, die etwas hinterlassen, was man als Lebenswerk bezeichnet. Mitunter aber eben auch Schwarzgeld.
Im Trauerfall ist es für den Erben, der einen nahen Menschen verloren hat, emotional sehr schwer, den Erblasser alsbald als ehemaligen Steuerhinterzieher zu offenbaren. Dies gilt insbesondere für Erbengemeinschaften, in denen der einzelne Miterbe diese Entscheidungen kaum allein treffen wird. Oft entscheidet man sich dafür, erst einmal nichts zu tun, also die Konten zunächst in der Schweiz zu belassen.
Das ist schon deshalb ein Irrweg, weil man mit diesem Nichtstun doch etwas tut. Juristen nennen das dann Unterlassen. Damit beginnt das, was man getrost als Teufelskreis bezeichnen kann. Mit der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung wird der Erbe selbst zum Steuerhinterzieher. Seine emotionale oder auch familiär bedingte Verstrickung, die auch darin bestehen kann, den anderen Elternteil in Zeiten der Trauer nicht zur Selbstanzeige drängen zu wollen, hindert den an sich richtigen Schritt. Mit der ersten eigenen Einkommensteuererklärung verfestigt sich die Verstrickung. Der Erbe ist zum Steuerhinterzieher geworden.
Dummensteuer und Wertewandel
Die Steuerhinterziehung auf Zinseinkommen galt lange als Kavaliersdelikt. Diese Steuer wurde sogar als „Dummensteuer“ bezeichnet. Die Sicht der Dinge hat sich gewandelt. Gewiss geht die hohe Zahl an Selbstanzeigen auch auf das zurück, was Kriminalisten als Fahndungsdruck bezeichnen. Allerdings wird auch die Steuergerechtigkeit immer mehr als eigener Wert verstanden. Immer mehr Menschen begreifen, dass man sogar als ungerecht empfundene Steuergesetze für sich nicht kurzerhand unterlaufen darf. Auch deshalb haben viele Steuerhinterzieher die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt und reinen Tisch gemacht. Das kann man nur nachhaltig unterstützen und um den Hinweis ergänzen, dass man sonst Gefahr läuft, die eigenen Erben zu verstricken.
Dieser Wertewandel zeigt sich ganz konkret daran, dass unter den über 18.000 Selbstanzeigen einige auch Vermögen in Luxemburg betreffen. In diesen Fällen droht kein akutes Entdeckungsrisiko durch den Ankauf der Steuer-CDs aus der Schweiz, dennoch gibt es diese Selbstanzeigen. Hier zeigt sich, dass viele Bürger nachdenklich geworden sind. Die Notwendigkeit, gleichförmig und gerecht Steuern zu erheben, wird offenbar auch von einigen anerkannt, die einst Geld ins Ausland verbracht oder dort geerbt haben.
Selbstanzeige abschaffen?
Man sollte sich die Abschaffung des Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige also gut überlegen. Die Reizfigur des Steuerhinterziehers, der seine Einkünfte ohnehin nicht versteuert und dann auch noch alles ins Ausland schafft, ist ein Klischee, das die Diskussion nicht bestimmen sollte. Die Selbstanzeige hat sich vielmehr insoweit bewährt, als sie dem Bürger die Chance gibt, dem Wertewandel in unserer Gesellschaft im Punkt der Steuergerechtigkeit selbst Rechnung zu tragen und den Weg in die Legalität zu beschreiten.
Es bedarf keiner Diskussion über das Ob des Instruments der Selbstanzeige, sondern allenfalls über das Wie. Man muss denjenigen beikommen, die gleichsam kaufmännisch den Zinsertrag gegen das Entdeckungsrisiko abwägen und sich für die Steuerhinterziehung entscheiden. Daher wird zu prüfen sein, ob man höhere Hinterziehungszuschläge einführt, die derartige Abwägungen unattraktiver machen.
Der Autor Prof. Dr. Christian Schröder hat einen Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er beschäftigt sich insbesondere mit Fragen des Wirtschafts- und Kapitalmarktstrafrechts
Selbstanzeigen: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/403 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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