Angela Merkel hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen entlassen. Nach seiner eindrucksvollen Niederlage als Spitzenkandidat der CDU bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfahlen war er für die Bundeskanzlerin offensichtlich nicht mehr tragbar. Die juristischen Leitplanken bei der Demission des einstigen Hoffnungsträgers erklärt Patrick Buse.
Die Rolle eines Bundesministers ist kaum mit der eines Angestellten vergleichbar. Norbert Röttgen hat keinen Arbeitsvertrag mit der Bundesregierung oder der Kanzlerin geschlossen, der gekündigt werden könnte. Dass kein arbeitsrechtlicher Streit begründet wird, leuchtet also ein. Doch wie läuft die Entlassung eines Bundesministers dann ab?
Die Bundeskanzlerin hat das materielle Kabinettsbildungsrecht, also die Entscheidungshoheit über die Personen der Minister. Dabei hat sie die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen aus dem Grundgesetz (GG) und dem Bundesministergesetz (BMinG) zu erfüllen.
Angela Merkel hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich von unliebsamen Ministern zu trennen. Sie kann informell dem Betroffenen den Rücktritt nahelegen, sodass dieser politisch zumindest teilweise sein Gesicht wahren kann. (natürlich kann auch der Minister initiativ auf die Kanzlerin zugehen und seinen Entlassungswunsch äußern – die einzige Möglichkeit, freiwillig sein Amt aufzugeben). Von politisch größerer Aussagekraft ist der in der Causa Röttgen eingeschlagene Weg einer Entlassung. Eines Einverständnisses des betroffenen Ministers bedarf es nicht.
Merkel schlägt vor, Gauck entlässt
In beiden Fällen bedarf es eines Entlassungsvorschlags durch die Bundeskanzlerin nach Art. 64 Abs. 1 GG. Diese ist im Falle eines freiwilligen Rücktrittswunsches durch einen Minister aber keineswegs verpflichtet einen solchen Entlassungsvorschlag zu unterbreiten. Die Entscheidung steht in ihrem Ermessen.
Macht die Kanzlerin einen Entlassungsvorschlag, ergeht dieser an den Bundespräsidenten. Wie die Ernennung eines Bundesministers ist auch dessen Entlassung als actus contrarius Sache des Bundespräsidenten. Hat also Joachim Gauck schon kurz nach Antritt seiner Präsidentschaft über die Entlassung eines Ministers zu entscheiden? Nein. Richtig ist zwar, dass der Bundespräsident die förmliche Entlassung nach § 10 BMinG vornimmt. Ein Prüfungsrecht oder eine Entscheidungskompetenz über die Frage der Entlassung hat er aber nicht. Wie sollte er auch den Entlassungsvorschlag der Kanzlerin ablehnen, muss diese ihn doch nicht einmal begründen? Selbst bei einer Begründung durch Merkel könnte Gauck die Entlassung nicht verweigern, wenn er sie nicht für angebracht erachtet. Seine Rolle ist vielmehr die des "Staatsnotars".
Merkel ist die Herrin des Verfahrens
So wie Gauck den Vorschlag der Kanzlerin nicht ablehnen kann, darf er ohne einen Vorschlag keinen Minister entlassen. Wenn der Bundespräsident zwar formal die Entlassung durchführt, bleibt Kanzlerin Merkel hinsichtlich ihrer Entscheidungsmacht und ihrer initiativen Rolle "Herrin des Verfahrens". Hier zeigen sich die Lehren der Weimarer Verfassung.
Die Entlassung Röttgens wird mit der Aushändigung der von der Bundeskanzlerin gegenzuzeichnenden Entlassungsurkunde durch den Bundespräsidenten wirksam (§ 10 Satz 2 BMinG). Sollte ein geschasster Minister einmal die Entgegennahme der Entlassungsurkunde verweigern, bietet das Gesetz eine Notlösung über die amtliche Veröffentlichung an.
Röttgen führt die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiter
Wie geht es aber dann weiter? Ruht das Umweltministerium? Nein. Auf Sonderurlaub dürfen sich die Mitarbeiter des Umweltministeriums nicht freuen. Bis zur Ernennung eines Nachfolgers ist Röttgen zur Weiterführung der Amtsgeschäfte verpflichtet. Allerdings ist mit Peter Altmaier schon der Nachfolger bekannt. Es wird im Interesse aller Beteiligten liegen, die Besetzung des Amtes schnellstmöglich über die Bühne zu bringen und zum Tagesgeschäft zurückzukehren. Auf Joachim Gauck kommt also nicht nur seine erste Ministerentlassung zu, er wird auch bald zum ersten Mal einen Bundesminister ernennen dürfen.
Die politische Dimension der Entlassung Röttgens wird innerhalb der nächsten Tage weiterhin heiß diskutiert werden. Bundeskanzlerin Merkel hat dieser Debatte mit der Art und Weise der Entlassung einiges an Hitze geschenkt. So hat die juristische Dimension der Entlassung unmittelbaren Einfluss auf den politischen Diskurs.
Patrick Buse, Norbert Röttgens Entlassung: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6222 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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