Anfang des Jahres ließ das BMI FragDenStaat abmahnen: Das Portal hätte ein Gutachten aus dem Ministerium nicht veröffentlichen dürfen, obwohl das BMI dieses zuvor selbst herausgegeben hatte. FragDenStaat wittert Zensur unter dem Deckmantel des Urheberrechts – und erhebt pünktlich zur re:publica, Deutschlands größter Internetkonferenz, nun seinerseits Klage, um die Sache klären zu lassen.
Es ist einer dieser Fälle, bei denen das Gesetz zwar passen mag, aber das Ergebnis doch befremdlich erscheint. Denn sicher ist es möglich, ein Gutachten als schützenswertes geistiges Werk zu bewerten – in seine Erstellung fließen Zeit, Sachverstand und Hirnschmalz, eine gewisse Schöpfungshöhe ist gegeben. Wenn aber ein Ministerium ein solches Gutachten einerseits auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hin herausgibt, kann es sich dann andererseits gegen die Veröffentlichung mit den Mitteln des Urheberrechts wehren?
Diese Frage will das Portal FragDenStaat nun gerichtlich klären lassen. Die Webseite, die sich als Anlaufstelle für interessierte Bürger, Journalisten und Nichtregierungsorganisationen versteht, bietet ein Formular an, über welches Anfragen nach dem IFG vergleichsweise komfortabel an Behörden verschickt werden können. Sowohl die Anfragen als auch die Antworten werden später auf der Seite veröffentlicht und archiviert.
BMI: Gutachten war lediglich "interner Vermerk"
Eine solche Anfrage aus dem Jahr 2013 betraf ein im Bundesministerium des Inneren (BMI) erstelltes Gutachten darüber, ob eine 2,5-Prozent-Hürde bei der Europawahl rechtlich möglich sei. Das Gutachten war erstellt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2011 bereits die Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Juristen im BMI kamen schon damals zu dem Ergebnis, dass auch eine 2,5-Prozent-Klausel mit den Vorgaben des BVerfG unvereinbar wäre.
FragDenStaat erhielt das Gutachten zwar – allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass das BMI einer Veröffentlichung widerspreche. Es handele sich lediglich um einen "internen Vermerk", nicht um ein "amtliches Werk", welches nach § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht" werde. Davon unbeeindruckt stellte das Portal das Gutachten zum Jahresende bei einem Kongress des Chaos Computer Clubs online. Zuvor hatte bereits Der Spiegel darüber berichtet, das Gutachten selbst jedoch nicht abgedruckt.
FragDenStaat: Berichterstattungsinteresse überwiegt
In der Folge mahnte das BMI FragDenStaat durch eine Kanzlei ab. Aus einem Schreiben der Behörde, welches die Betreiber von FragDenStaat am Mittwoch öffentlich präsentierten, geht hervor, dass dort zunächst erwogen wurde, die Abmahnung selbst auszusprechen. Darauf wurde indes verzichtet, um durch die Abmahnkosten von 1.000 bis 2.000 Euro einen gewissen Disziplinierungseffekt zu erreichen.
Dieser blieb indes aus. FragDenStaat widersprach der Abmahnung Anfang 2014: Fraglich sei schon, ob das Gutachten, das zum Großteil aus Zitaten des BVerfG-Urteils besteht, überhaupt Urheberrechtsschutz genieße. Jedenfalls aber sei seine Veröffentlichung von § 50 UrhG gedeckt. Die Öffentlichkeit habe ein Interesse daran, zu erfahren, dass der Bundestag im Juli 2013, als er eine Drei-Prozent-Klausel mit großer Mehrheit verabschiedet hatte, die juristische Expertise des BMI ignoriert habe. Die Behörde wolle nun "das Urheberrecht missbrauchen, um genau diese Art von kritischer Berichterstattung zu unterbinden".
Schließlich sei die Veröffentlichung nicht widerrechtlich im Sinne von 97 Abs. 1 S. 1 UrhG gewesen; die Meinungsfreiheit von FragDenStaat und das öffentliche Informationsinteresse wögen schwerer als das Urheberinteresse der Behörde – zumal diese das Gutachten auf Anfrage ja ohnehin an jedermann herausgeben würde. Den gesamten Vorgang und den Schriftwechsel hat FragDenStaat ausführlich dokumentiert.
FragDenStaat will Rechtslage für die Zukunft klären
Auf diese Replik gab es nach Angaben von FragDenStaat keine weitere Reaktion des BMI bzw. der beauftragten Kanzlei – was aus Sicht eines Abmahnungsempfängers eigentlich als Erfolg gelten muss. FragDenStaat schien sich jedoch beinahe darüber zu ärgern, und erhob gut vier Monate später, unmittelbar vor einer Präsentation des Themas auf der re:publica, Deutschlands größter Internetkonferenz, nun selbst negative Feststellungsklage. Damit solle ähnlichen Streitigkeiten für die Zukunft vorgebeugt werden, so Stefan Wehrmeyer von FragDenStaat.
Von einem regelrechten Trend lässt sich zwar nicht sprechen. Allerdings hat es bereits in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Behörden eine (unerwünschte) Berichterstattung mit Mitteln des Urheberrechts beschränken wollten, so etwa die Abmahnung des Verteidigungsministeriums an die WAZ Mediengruppe wegen der Veröffentlichung von Dokumenten zum Afghanistan-Krieg. In dem am Dienstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist der Problematik ein eigener Abschnitt gewidmet (dort 3.2.7). Auch von Privatleuten seien solche Abmahnungen in jüngerer Vergangenheit wiederholt versandt worden, erklärt Rechtsanwalt und LTO-Autor Ansgar Koreng, der die Vertretung von FragDenStaat übernimmt.
Zu den Erfolgsaussichten der am Mittwoch am Landgericht Berlin erhobenen Klage zeigte Koreng sich verhalten optimistisch. Ob in Urheberrechtsstreitigkeiten eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit erfolgen könne, beurteilten die Gerichte unterschiedlich. Gerade der BGH verfolge hier zwar eine sehr restriktive Linie, den nun angefangenen Rechtsstreit wolle man allerdings notfalls auch bis zum Bundesverfassungsgericht tragen.
Eine andere Möglichkeit, derartige Streitigkeiten zu unterbinden, haben im Jahr 2013 die Piraten im schleswig-holsteinischen Landtag aufgezeigt. Sie beantragten dort, Dokumente, an denen das Land die Rechte hält, so weit wie möglich unter eine kostenfreie Lizenz zu stellen – was eine Berufung auf das Urheberrecht bei der Veröffentlichung solcher Dokumente ausschließen würde. Ein Konzept zur Umsetzung soll die Landesregierung entwerfen.
Constantin Baron van Lijnden, FragDenStaat klagt gegen BMI: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11906 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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