Unter dem Eindruck der Entwicklungen in Nordafrika hat die EU-Kommission neue Vorschläge für eine einheitliche Migrationspolitik erarbeitet. Gespräche über langfristige Konzepte gab es beim Treffen der EU-Innenminister Anfang Juni dann jedoch nicht. Stattdessen ging es um Einreisebeschränkungen und das Schengener Abkommen. Von Timo Tohidipur.
In ihren einleitenden Bemerkungen des 25-seitigen Konzeptpapiers zur Migration betont die Kommission die historische Dimension der Vorgänge in Ägypten, Libyen und anderen nordafrikanischen Staaten. Eine Folge von Aufstand, Krieg und Vertreibung ist abermals in vielen Fällen die Flucht. Als Nachbarregion hat die EU hier eine besondere Verantwortung, und die Hervorhebung von "Rechtsstaatlichkeit" und der "Wahrung der Menschenrechte" als Werte der EU in Art. 2 des Vetrages über die Europäische Union (EUV), geben dieser Verantwortung ein rechtliches Gewand.
Mit der zutreffenden Feststellung, dass einige Mitgliedstaaten wie Italien, Malta oder Griechenland durch ihre Lage an den Außengrenzen der EU besonders betroffen sind, geht die Betonung der "Solidarität" der Mitgliedstaaten einher. Diese hat ihre spezifische einwanderungsrechtliche Grundlage in Art. 80 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV), der die gerechte "Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten einschließlich in finanzieller Hinsicht" statuiert.
Entsprechend haben die neuen Vorschläge der Kommission zunächst einmal verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen im Blick. Da jedwede kurzfristige Aktion beziehungsweise Reaktion auf migrationspolitische Herausforderungen finanzieller Mittel bedarf, betont die Kommission zurecht das Erfordernis schneller und flexibler Finanzierungsmöglichkeiten und hofft dabei auf Unterstützung durch Rat und Parlament bezüglich EU-eigener Finanzierungsfonds.
Kommission: Migrationsmanagement nur mit funktionierenden Außengrenzen
Die Kommission geht in ihrem Konzeptpapier allein bei der libyschen Krise von über 650.000 fliehenden Menschen aus, die in ihrer überwiegenden Zahl von Nachbarstaaten aufgenommen wurden. Während die rund 20.000 Menschen, die den Sprung nach Europa gewagt haben, dagegen eine überschaubare Anzahl darstellen und keineswegs als unzumutbare oder sicherheitsrelevante "Bedrohung" empfunden werden dürften, betont der Menschenrechtskommissar des Europarates eine europäische Verantwortung für die weit über tausend Menschen, die beim Versuch des Erreichens des europäischen Festlands im Mittelmeer zu Tode kamen. In diesem Sinne setzt sich Pro Asyl gerade für rund 11.000 Flüchtlinge ein, die in der tunesisch-libyschen Grenzregion festsitzen.
Die Kommission sieht ebenfalls einen humanitären Handlungsbedarf - betont aber zugleich, dass nur effektive und zuverlässig funktionierende Außengrenzen ein notwendiges Migrationsmanagement ermöglichen würden. Dies mündet – abermals – in der Forderung nach einer Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen der EU und rückt so das Aufgabenspektrum der Grenzsicherungsagentur FRONTEX in den Fokus.
Die sicherheitspolitische Kooperation an den Außengrenzen unter der Leitung der Agentur soll finanziell besser ausgestattet und operationell effektiver werden. Nach dem Ansatz der Kommission wird dies flankiert werden durch einen noch umfassenderen Austausch von Informationen und Daten. Diese Maßnahmen sind ohnehin schon Teil der kommenden neuen FRONTEX-Verordnung.
Doch gerade im Zusammenhang mit einer Neuformulierung der Rechtsgrundlagen von FRONTEX hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte bereits 2010 in einer Stellungnahme eindringlich zu bedenken gegeben, dass es erhebliche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Behandlung personenbezogener Daten durch die Agentur gibt.
Diskussionen über den freien Grenzverkehr
Den außenpolitischen Herausforderungen scheint die EU zur Zeit allerdings schon deswegen kaum gewachsen, da es im Innenbereich brodelt. Statt eines klaren Votums für die grenzenlose Reisefreiheit in der EU beziehungsweise dem Schengen-Raum, betonen einige Regierungen ihr Recht auf autonome Entscheidung über temporäre Einführung von Grenzkontrollen. Während einerseits das Vorhaben Dänemarks zur Einführung von (permanenten) Grenzkontrollen kritisiert wird, wurde die Erarbeitung von Kommissionsvorschlägen zur Reform des Schengen-Raums in Auftrag gegeben.
In diesem Klima der Skepsis wurde auch der Schengen-Beitritt von Bulgarien und Rumänien vertagt und ein Ende der EU-Visafreiheit für Serbien und Mazedonien diskutiert, da die EU-Mitgliedstaaten zu viele und im Ergebnis zumeist aussichtslose Asylanträge im Nachgang visumsfreier Einreise reklamiert haben.
Die von der Kommission initiierte Diskussion einer einheitlichen Asylpolitik, die neben Konzepten zur sinnvolleren Nutzung legaler Einwanderung als Chance für europäische Arbeitsmärkte auch eine Angleichung der Asylverfahren unter durchweg menschenwürdigeren Bedingungen zum Ziel hat, steht wohl vorerst nicht auf der Agenda. Vielmehr wurden die Streitpunkte in Bereichen des Familiennachzugs oder bezüglich der Modalitäten des Zugangs zum Arbeitsmarkt unter anderem auch von deutscher Seite hervorgehoben.
Der Weltflüchtlingstag, der am 20. Juni begangen wird, hätte positivere Signale aus Europa verdient.
Dr. Timo Tohidipur ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
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Timo Tohidipur, EU-Einwanderungspolitik: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3540 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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