Der Wettermoderator wurde frei gesprochen. Am Ende des Strafverfahrens aber schien die Frage nach Schuld oder Unschuld schon fast sekundär gegenüber der Schlacht, die die Medien austrugen. Wer wusste was woher und wer kämpfte wofür? LTO sprach mit Martin W. Huff darüber, wer die Medien wie informieren darf und wie die Medien über einen solchen Prozess berichten dürfen.
LTO: Herr Huff, man hatte im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung den Eindruck, dass viele Informationen an die Öffentlichkeit kamen, die eigentlich dafür nicht bestimmt waren. Wo sind die Grenzen – zunächst auf Seiten der Staatsanwaltschaft?
Huff: Die Grenzen sind eigentlich durch die Gesetze und Verordnungen deutlich gezogen. Gerade auch die Unschuldsvermutung ist hier zu beachten. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei dürfen im Ermittlungsverfahren nur sehr beschränkt Auskunft geben. Im Fall eines Prominenten dürfen und müssen sie nach den Landespressegesetzen Auskunft erteilen, wenn dadurch der Ermittlungszweck nicht gefährdet wird.
LTO: Es ist also zu unterscheiden zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem Verfahren nach der Hauptverhandlung. Gab es hier tatsächlich Fehler, was die Kommunikation der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren anging?
Huff: Die Tatsache der Verhaftung von Herrn Kachelmann durfte die Staatsanwaltschaft vermelden. Auch die Äußerungen zum Tatvorwurf waren zulässig. Aber dann ist nach meiner Überzeugung auch Schluss, was das Ermittlungsverfahren angeht. Stellungnahmen zu laufenden Ermittlungsmaßnahmen, Gutachten etc. sind tabu. Hier sollte die Staatsanwaltschaft auch Zurückhaltung bei Äußerungen gegenüber den Medien üben, wenn Falsches berichtet wird - auch wenn das manchmal schwer fällt.
"Selbstverständlichkeiten missachtet"
Erst mit der Anklageerhebung ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, wieder von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Diese Grundsätze, die eigentlich für jeden Pressesprecher eine Selbstverständlichkeit sein sollten, scheinen im Mannheimer Verfahren missachtet worden zu sein - ob nun von Seiten der Staatsanwaltschaft oder auch der Polizei.
LTO: Auch die Verteidigung ist gerade zu Beginn des Verfahrens allerdings nicht gerade sparsam mit Informationen umgegangen. Wie sieht es auf dieser Seite aus?
Huff: Die Verteidigung ist sehr viel freier als die Staatsanwaltschaft. Ein Beschuldigter oder Angeklagter darf natürlich in die Öffentlichkeit gehen und seine Sicht der Dinge – auch ausführlich – schildern. Dabei muss abgewogen werden, ob dies – auch im Blick auf eine Hauptverhandlung – die richtige Strategie ist.
Denn wer viel informiert, über den wird auch viel berichtet. Und das kann natürlich zu Festlegungen führen, die sich später als gefährlich erweisen, wenn zum Beispiel Zeugen etwas anders schildern oder Gutachter zu einer anderen Sicht kommen.
"Berichterstattung oder Beweisaufnahme - ein Richter kann das trennen"
LTO: Es gab wohl noch nie ein Verfahren, das nicht nur von einem derartigen Medienrummel begleitet wurde, sondern in dem verschiedene Medien auch derart klar Stellung für oder gegen den Angeklagten bezogen. Nehmen Richter nach Ihrer Erfahrung diese Berichterstattung wahr und lassen sich davon beeinflussen, wie auch einige Studien behaupten?
Huff: Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden, nämlich die Medienwahrnehmung auf der einen und die Frage einer möglichen Beeinflussung dadurch auf der anderen Seite. Natürlich nehmen Richter – auch schon im Vorfeld eines Prozesses, der auf sie zukommt – die Berichterstattung wahr. In unserer Mediengesellschaft lässt sich das nicht vermeiden – und ist auch nicht zu beanstanden. Man wird als Richter auch auf bestimmte Berichte angesprochen.
Allerdings darf ein Richter selber keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben, dies hat der Bundesgerichtshof schon einmal klarstellen müssen. Denn die Kommunikation ist alleinige Aufgabe der Mediensprecher der Gerichte.
Die Frage, ob die Richter von dieser Berichterstattung beeinflusst werden, ist eine andere. Hier bin ich sehr vorsichtig. Die Studien, die es dazu gibt, sind eigentlich wenig aussagekräftig, weil sie auf einer sehr schmalen Datenbasis im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten erhoben wurden.
LTO: Kann es denn unter den heute nun einmal herrschenden medialen Bedingungen den unabhängigen, in seiner Rechtsfindung allein von Justitia gesteuerten Richter noch geben?
Huff: Ich glaube insoweit noch an die Unabhängigkeit der Justiz, als ein Richter schon trennen kann zwischen der Medienberichterstattung und dem im Gerichtssaal tatsächlich vorgetragenen Sachverhalt. Und die Richter müssen ihre Entscheidung ja auch vor sich selber vertreten. Gerade in Fällen, in denen handfeste Beweise fehlen, kann das äußerst schwierig sein.
"Die journalistische Aufgabe bleibt es, zu berichten und zu kommentieren."
LTO: Wie bewerten Sie es, dass manche Journalisten während des langen Verfahrens gegen Jörg Kachelmann offensichtlich detaillierte Aktenkenntnisse hatten - und diese auch nach außen durch eindeutige Parteinahme deutlich machten?
Huff: Es war schon auffällig, wer im Fall Kachelmann anscheinend welche Akten kannte. Der Staatsanwaltschaft ist eine solche Aktenweitergabe verboten, den Verteidigern nicht.
Ich habe aber doch erhebliche Probleme damit, dass Journalisten schon vor der Hauptverhandlung so stark Partei ergreifen. Es ist nach meinem Verständnis nicht die Aufgabe der Presse, sozusagen in die Rolle des Pressesprechers des Angeklagten oder auch von Opfern zu wechseln.
Die journalistische Aufgabe bleibt es, zu berichten und zu kommentieren, aber nicht, parteiisch zu sein. Das gilt für mich auch in Bezug auf Empfehlungen an den Angeklagten Kachelmann, einen bestimmten Anwalt zu beauftragen, der "es besser könne" als sein bisheriger Verteidiger. Und ich glaube, dass in solchen Verfahren der persönliche Eindruck von den Zeugen extrem wichtig ist. Und bei deren Vernehmung war die Öffentlichkeit zu Recht ausgeschlossen.
"Der Ausschluss der Öffentlichkeit war richtig"
LTO: Hat die Kammer in Mannheim, möglicherweise als nicht einmal unverständliche Reaktion auf den auf sie ausgeübten medialen Druck, allzu häufig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Prozessbeobachter auszuschließen?
Huff: Nein, das glaube ich nicht. Die Vernehmung von Zeugen, die über sehr Intimes aussagen müssen, ist der klassische Fall des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Und gerade hier war ja zu befürchten, dass jedes Wort in die Öffentlichkeit kommt, die Medien keine Zurückhaltung üben. Daher war der Ausschluss gerade auch bei der Zeugenaussage des Opfers richtig.
LTO: Wird dieser Schutz der Persönlichkeitsrechte der Zeugen aber nicht ad absurdum geführt, wenn die Medien mit ebendiesen – zum Teil sogar vorab – sprechen?
Huff: Gespräche mit Zeugen und die Berichterstattung darüber, ja selbst Interviews vor ihrer Vernehmung im Prozess selber sind nach unserer Rechtsordnung nicht verboten. Das wäre auch sehr schwer durchzusetzen, besonders weil man sich überlegen müsste, welche Sanktion hier überhaupt griffe.
"Mit journalistischen Grundsätzen schwer zu vereinbaren"
Aber: Es ist mit journalistischen Grundsätzen schwer zu vereinbaren, Zeugen für ihre Interviews zu bezahlen. Zudem muss man sich immer darüber im Klaren sein, dass durch Aussagen in den Medien die Zeugenaussage vor Gericht entwertet wird und auch erhebliche Glaubwürdigkeitsprobleme auftreten können. Hier wünsche ich mir für die Zukunft eine deutliche Zurückhaltung.
LTO: Meinen Sie, dass die Bürger, also die Öffentlichkeit, der die Journaille eigentlich verpflichtet ist, sich für den Prozess überhaupt noch sehr interessiert haben?
Huff: Ich habe da so meine Zweifel. Umfragen zu Beginn dieser Woche haben ergeben, dass rund 30 Prozent der Bürger keine Meinung dazu haben, ob Jörg Kachelmann die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat oder nicht – also scheint das Interesse doch sehr erlahmt zu sein. Oft hatte man den Eindruck, dass hier die Medien miteinander im Wettbewerb standen – und der Leser, Zuhörer und Zuschauer die vielen Details nicht mehr verstand und ratlos zurück gelassen wurde. Hier wollten sich im Fall Kachelmann sicher auch einige Journalisten profilieren.
LTO: Herr Huff, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule Köln. Er schrieb früher selbst als Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über große Strafprozesse etwa gegen Jürgen Schneider und Peter Graf und bildet heute Pressesprecher an Gerichten aus.
Das Interview führte Pia Lorenz.
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Martin W. Huff, Der Kachelmann-Prozess in den Medien: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3409 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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