Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war am Donnerstag Thema im Abgeordnetenhaus in Berlin. Die Berliner Justizsenatorin hält den Ablauf für "absolut beanstandungsfrei". Anwälte sehen auch Details weiter anders.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich mit der Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn befasst. Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte am Donnerstag in der Plenarsitzung, das "Verfahren ist absolut beanstandungsfrei abgelaufen". T. war in der Nacht von Donnerstag auf Freitag nach Ungarn verbracht worden. Bereits am Mittwoch hatte sich der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit den Abläufen befasst.
T. soll an Angriffen auf Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen sein. Gemeinsam mit anderen Personen aus der linken Szene soll sie ihnen aufgelauert, sie verfolgt und dann mit Teleskopschlagstöcken auf sie eingeschlagen haben. Im Dezember 2023 wurde T. in Berlin verhaftet.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hatte nach einem Beschluss des Kammergerichts (KG) vom vergangenen Donnerstag die 23-jährige Person T. aus der Justizvollzugsanstalt in Dresden an die Grenze zu Österreich verbringen und den dortigen Behörden gegen 6:50 Uhr übergeben lassen. Die Österreicher brachten T. sodann weiter nach Ungarn. Noch in der Nacht vor der Übergabe an die Österreicher hatte ein Anwalt von T. nach LTO-Informationen die Berliner GenStA informiert, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen wird, um die Auslieferung zu verhindern. Die Entscheidung des BVerfG erging am Freitag zeitlich erst, nachdem T. bereits den Ungarn übergeben war. Das BVerfG untersagte die Auslieferung und wies die GenStA an, eine Übergabe von T nach Ungarn zu verhindern "und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken".
Mit dem Heli nach Österreich
Im Berliner Rechtsausschuss erzählte die stellvertretende Leiterin der Berliner GenStA, Simone Herbeth, am Mittwoch, dass die Verbringung an die österreichische Grenze mit dem Hubschrauber erfolgte, wie die dpa berichtet. Die sächsische Polizei habe den Hubschrauber als Transportmittel wegen möglicher Sicherheitsrisiken gewählt, etwa durch Störungen aus der linken Szene. Die Person sei nicht trotz Kenntnis der Anordnung des BVerfG ausgeliefert worden, sagte Herbeth laut dpa. "Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist", so die Leitende Oberstaatsanwältin. An dieser Schilderung gibt es in der Tat keinen Zweifel.
Die Grünen brachten das Thema nun ins Abgeordnetenhaus. Die Abgeordnete Dr. Petra Vandrey (Grüne) kritisierte in der Fragerunde die Auslieferung "in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der Kenntnis, dass Ungarn ein queer-feindlicher Staat ist und vor dem Hintergrund, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, zu dem ein effektiver Rechtsschutz gehört".
Badenberg sagte, sie habe erst wenige Minuten vor den Presseberichten von dem Fall Kenntnis erlangt. Sie betonte, die GenStA sei um 8:32 Uhr von dem beim BVerfG anhängigen Antrag informiert worden. Damit bezieht sie sich auf die offizielle Mitteilung durch das BVerfG selbst. Die Auslieferung sei ein "Routineverfahren", es sei "absolut beanstandungsfrei abgelaufen". Es gebe "gar keinen Anlass, an dem Vorgehen der GenStA zu zweifeln". Sie geht nicht davon aus, dass eine Anweisung zur Rückholung vom BVerfG an die GenStA vorliege, so dass es auch keinen Anlass gebe, noch irgendetwas zu tun.
Badenberg: "Kein Anlass, einzuschreiten"
Zudem gebe es eine Zusicherung aus Ungarn, dass T. in Hinblick auf das Queer-Sein nichts zu befürchten habe und die Möglichkeit bestehe, eine eventuelle Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe "in Deutschland zu absolvieren", sagte Badenberg. Derzeit gebe es "keinen Anlass, an dem Verfahren T. zu zweifeln oder einzugreifen". Für die Sicherheit von ungarischen Justizvollzugsanstalten seien sie als deutsche Behörden nicht zuständig. "Insofern wird es mir schwerfallen, dort einzugreifen", so die Justizsenatorin. Es gebe momentan aber auch "überhaupt keinen Anlass, dort einzuschreiten".
Aktuell sind die Innensenatorin Iris Spranger und die Justizsenatorin mit einem anonymen Schreiben der linksextremistischen Szene befasst. Darin werden offenbar Richter, Polizisten und Justizbeamte bedroht. Diesen Bedrohungen des Rechtsstaates stelle sich der Berliner Senat mit Schutzkonzepten entgegen. Das Bundeskriminalamt soll die Bedrohung als "hochgradig besorgniserregend" und "in dieser Form neu" bezeichnet haben.
LKA informierte die GenStA in der Nacht
Die Abläufe in der Nacht bleiben auch nach der Plenarsitzung mit Zweifeln behaftet. Nach Informationen von LTO gab es in der Nacht der Auslieferung diverse Telefonate. T. sprach gegen 3.30 Uhr mit dem eigenen Vater und etwa um die Zeit auch mit dem Anwalt. Zudem gab es ein Telefonat zwischen Landeskriminalamt (LKA) und dem Anwalt von T., in dem – LTO berichtete bereits – die anstehende Anrufung des BVerfG mitgeteilt wurde. Nach diesem Telefonat hat das LKA noch in der Nacht Rücksprache mit der Berliner GenStA zur Auslieferung gehalten. T. hat selbst nicht mit der GenStA sprechen können.
Nach Ansicht von allen Auslieferungsrechtlern, mit denen LTO gesprochen hat, ist die Anrufung des BVerfG in diesen Fällen "Standard" – und auch dem LKA und der GenStA als gängiger Weg bekannt. Die Kenntnis dieser Praxis kann den Mitarbeitenden der Behörden auf dieser Karrierestufe danach zugetraut werden.
Das schnelle Vorgehen mit dem Hubschrauber ist hingegen nicht so gängig: "Üblicherweise erfolgt die Auslieferung mit einem Gefangenentransport bis zur Grenze oder per Flugzeug", sagt Rechtsanwalt Kai Peters von Ignor & Partner aus Berlin auf LTO-Anfrage.
Auch Prof. Dr. Dominik Brodowski, Inhaber des Lehrstuhls für Europäisierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts an der Uni Saarland, teilt gegenüber LTO mit: "Ein Transport per Helikopter kommt bei besonderen Gefährdungslagen zwar durchaus vor, ist aber nicht der Regelfall."
Rückabwicklung einer Überstellung nicht vorgesehen
Nicht vorgesehen sei im deutschen und europäischen Auslieferungsrecht die Möglichkeit einer Rückführung der verfolgten Person, sagt Anwalt Peters. Und auch Brodowski betont: "Die einstweilige Anordnung scheint mir darauf gerichtet gewesen zu sein, die Übergabe an die ungarischen Behörden zu verhindern". Die darin enthaltene Formulierung, dass die 'Rückführung' der Antragstellerin 'in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken' ist, lasse sich daher so interpretieren, dass sich das nur auf das Zwischenstadium der Durchlieferung durch Österreich bezieht. "Jetzt, da die Antragstellerin bereits an die ungarischen Behörden übergeben wurde, sind die rechtlichen Möglichkeiten Deutschlands und damit auch der GenStA Berlin zudem sehr eng begrenzt bis nicht existent: Das System des Europäischen Haftbefehls sieht nicht vor, dass eine Überstellung rückabgewickelt wird."
Für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde – die noch nicht anhängig ist – hat Anwalt keine positive Prognose: "Nach meiner Erfahrung werden Anträge, zumindest nachträglich die Rechtswidrigkeit einer Auslieferung festzustellen, vom BVerfG stets abschlägig beschieden".
"Allerdings hat T. Presseberichten zufolge nach dem Strafprozess in Ungarn einen Anspruch darauf, dass eine etwaig ausgeurteilte Strafe in deutschen Justizvollzugsanstalten vollstreckt wird", so Brodowski gegenüber LTO. "Aber bis dahin dürften einige Monate bis Jahre vergehen."
Abgeordnetenhaus spricht über den Fall Maja T.: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54933 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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