Ein Anwalt schuf 1734 ein neues Genre: die Nacherzählung von berühmten Kriminalfällen zur Unterhaltung und Aufklärung der Allgemeinheit. Die "Pitaval"-Literatur zählt zu den Vorläufern heutiger "True Crime"-Formate.
In der populären Kultur spielten berühmte Kriminalfälle spätestens eine Rolle, seit es die Druckerpresse – die Mutter aller Massenmedien – gab. Schauerliche Geschichten, oft Lieder vom Schicksal berüchtigter Räuber, gingen in den Druck. Wer nicht lesen konnte, hörte sie im Wirtshaus, gelesen oder gesungen.
Auch wenn gelegentlich, zur Demonstration fürstlicher Justizhoheitsrechte und zur Wiederherstellung der sozialen Ordnung, eine arme Seele mit Schwert oder Beil enthauptet, auf das Rad geflochten oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde, sammelte sich viel Volk zu einem Fest der abendländischen Rechtskultur.
Es ist im Wesentlichen dem französischen Juristen François Gayot de Pitaval (1673–1743) zu verdanken, dass ein Wandel von diesem älteren populärkulturellen Format – der Moritat in Flugschrift und Wirtshausgesang – zur gelehrten, aber auch unterhaltsamen Auseinandersetzung mit Kriminalität außerhalb der engeren Kreise der Justiz begann. Seine zwischen 1734 und 1743 in nicht weniger als 20 Bänden publizierten Fallgeschichten blieben zwar noch dem juristisch-didaktischen Anliegen verpflichtet, lehrten aber doch auch bereits, sie als moralische und psychologische, ja politische Vorgänge zu verstehen.
Nach der Erfindung des Kriminalromans im 19. Jahrhundert, der nicht erst nach dem Sprung in den Film die populäre Darstellung von Kriminalität dominiert, trat die nach ihrem ersten Urheber unter der Bezeichnung "Pitaval" etablierte Gattung in den Schatten – lässt aber nach wie vor deutlicher das Bemühen erkennen, die moralische Botschaft, das juristische Momentum, auch ein primäres Interesse am Täter und seinen Motiven zu vermitteln. Im "Krimi" stand hingegen regelmäßig der Ermittler im Mittelpunkt des Interesses, weshalb sich das Elend der Fixierung des deutschen Bürgertums auf die Staatsdienerschaft im Kampf gegen das Böse samt der Abneigung gegen das "Formaljuristische" heute auch so gut an der Existenz von "Tatort" & Co. ablesen lässt.
Anfang und Ende der Einheit von juristischer Lehre und populärer Falldarstellung
Die freundliche Idee, dass man einen vom politischen Extremismus angetriebenen Täter nicht dem Henker oder dem Zuchthaus übergeben könnte, sondern einem Irrenhaus, findet sich in einem der ersten Beispiele der "Pitaval"-Literatur in Deutschland, einer von Julius Eduard Hitzig (1780–1849) und Wilhelm Häring (1798–1871, Pseudonym: Willbald Alexis) herausgegebenen "Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuester Zeit".
Im Jahr 1842 veröffentlicht enthält dieser "Neue Pitaval" beispielsweise die Darstellung des Falls von Karl Ludwig Sand (1795–1820), der im Jahr 1819 den sehr beliebten Schriftsteller und Bühnendichter August von Kotzebue (1761–1819) in Mannheim ermordet hatte, weil er für den liberalen und deutschnationalen Extremismus der akademischen Jugend seiner Zeit nur Spott übrighatte. Zwei Jahre vor der Tat waren Schriften Kotzebues beim Wartburgfest verbrannt worden.
Hitzig und Häring, jüdischer und hugenottischer Herkunft – der eine, nach Taufe, ein hochrangiger Justizjurist, der andere vor allem Schriftsteller und Journalist –, standen der liberalen Sache, soweit sie aufgeklärt und gemäßigt blieb, nicht feindlich gegenüber.
Für die frühen Formen völkischen Irrsinns hatten sie aber 1842 milden Spott übrig: Wer im Sand-Stil zugleich von konstitutioneller Monarchie und davon träume, "aus diesem christdeutschen Reiche alle Juden verbannen" zu wollen, sei ein Fall für die Psychiatrie, nicht den Henker.
Unter den seinerzeit noch aktuellen Fällen behandelt der erste Band – die Sammlung von Hitzig, fortgesetzt von Häring brachte es zwischen 1842 und 1865 auf 30 Bände – die Damaskusaffäre von 1840, eine Ritualmord-Anklage gegen Angehörige der jüdischen Gemeinde von Damaskus, im Übrigen Klassiker der "Pitaval"-Literatur wie den weit zurückliegenden Fall von Martin Guerre.
Mehr als nur Skandalgeschichten aus der k.u.k. Monarchie: Egon Erwin Kisch
In seiner Sammlung "Prager Pitaval", erstmals 1931 veröffentlicht, dokumentierte der österreichisch-tschechoslowakische Journalist Egon Erwin Kisch (1885–1948) unter anderem jenen Fall, dessen Enthüllung ihn berühmt machte: die Tätigkeit von Oberst Alfred Redl (1864–1913), eines hohen Offiziers des österreichisch-ungarischen Militärs und Geheimdienstes, als Spion für seine russischen Kollegen.
Kisch, der später für seine kommunistischen Überzeugungen berühmt und berüchtigt wurde, nahm in seinen "Pitaval" weiter zurückliegende Erzählungen auf, die sich teils wieder in einem Gestus der herrschafts- und sozialkritischen Enthüllung übten – etwa die Darstellung der Dreiecks-Beziehung zwischen einem gelehrten böhmischen Henker, dessen Sammlung kunst- und naturhistorischer Kostbarkeiten das Interesse Goethes und schließlich von Klemens von Metternich (1773–1859) geweckt habe. Als konservativer österreichischer Staatskanzler und führender Kopf der deutschen Verfassungs- und europäischen Friedensordnung nach 1815 zog Metternich noch 100 Jahre später die Abneigung links- wie rechtsradikaler Publizisten auf sich.
Produktiver "Pitaval"-Autor, schwieriger Jurist: Erich Schwinge
Unter dem Pseudonym Maximilian Jacta war der seit 1936 in Marburg lehrende, namentlich auf das Militärstrafrecht spezialisierte Professor Erich Schwinge (1903–1994) nach dem Zweiten Weltkrieg ein sehr produktiver Herausgeber von Kriminalfall-Erzählungen.
Wegen seiner Tätigkeit als Richter in der Militärgerichtsbarkeit der Wehrmacht und einer apologetischen Haltung gegenüber der Arbeit seiner Kollegen zog Schwinge spätestens seit den 1970er Jahren Kritik und Abneigung auf sich – dem vormaligen Marinerichter und CDU-Politiker Hans Filbinger (1913–2007) attestierte er im Fall des 1945 hingerichteten Matrosen Walter Gröger etwa juristisch saubere Arbeit.
In Schwinges "Pitaval" finden sich aber auch bemerkenswert differenzierte Beiträge, beispielsweise im Band "Machtkampf und Intrige im Wilhelminischen Deutschland" (1973).
Zu einem Strafprozess, an dem – als Geschädigte – höchste Vertreter der Regierung wie der Außenminister Adolf Marschall von Bieberstein (1842–1912) mitwirkten, berichtet Schwinge von den Machenschaften eines preußischen Polizisten, Eugen von Tausch, der seit 1888 nicht nur mit der Überwachung, sondern auch mit der gleichsam geheimdienstlichen Infiltration der politischen Presse in Berlin befasst war – ein Vorgang, der sehr extensiv betrieben wurde und naturgemäß in jeder Beziehung korruptionsanfällig war. Zu einem Skandal kam es, weil von einem Trinkspruch des russischen Zaren an die Adresse des deutschen Kaisers falsch, in einer Weise, die die freundlichen Beziehungen der Länder gefährdete, berichtet worden war.
Schwinge erklärte, dass an der Notwendigkeit einer politischen Polizei, die sich mit Staatsfeinden befasse, kein Zweifel bestehen könne, kritisiert an ihr aber, dass sie stets dazu neige, "Gefahren, die von radikalen politischen Strömungen drohen, über Gebühr aufzubauschen, um die eigene Unentbehrlichkeit desto deutlicher zu machen".
Zwischen Ent- und populistischer Re-Politisierung: zwei weniger prominente "Pitaval"-Werke
Wie sehr "Pitaval"-Verfasser – Kisch und Schwinge als potenzielle Antipoden, aber auch die rührigen Hitzig und Häring – jedenfalls unter der Hand in ihren Werken politisierten, macht der Blick in zwei Werke des Genres aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg deutlich.
Erich Brautlacht (1902–1957), Amtsgerichtsdirektor in Kleve und auf Geschichten vom Niederrhein kaprizierter Schriftsteller, gab 1956 in 2. Auflage seinen "Pitaval. Sammlung berühmter Kriminalberichte" heraus.
Auch Brautlacht behandelte – überhaupt ist die Nacherzählung von Nacherzählungen für das "Pitaval"-Genre üblich – den Fall des Kotzebue-Mörders Karl Ludwig Sand. Hatten Hitzig und Häring im Jahr 1842 die ideologischen Überzeugungen der Burschenschaften, die Sand in die kriminelle Tat umgesetzt hatte, also eine Mischung aus völkischem Christentum, liberalem Konstitutionalismus und frühem Antisemitismus, noch reif fürs Irrenhaus erklärt, findet sich bei Brautlacht ein "Ja, aber".
Einerseits blieb die Hinrichtung des Mörders Sand für den Amtsgerichtsdirektor aus Kleve natürlich die gebotene staatliche Reaktion, andererseits stellt sein "Pitaval" die Heiligenverehrung für den hingerichteten, zum deutschnationalen bzw. völkischen Märtyrer verklärten Terroristen als gleichsam normale Position dar – eine historisch-kritische Diskussion findet sich nicht, was aber auch nicht wundert: die 1. Auflage des Werks war 1940 veröffentlicht worden.
Auf eine kritische Diskussion der historischen Umstände der in seinem "Pitaval" berichteten Fälle verzichtet auch der Journalist Paul Schweder (1875–1965), der als Herausgeber juristischer Nachrichten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine gewisse Reichweite genoss, ähnlich heutiger Presseschauen.
1961 veröffentlichte Schweder eine Sammlung, die zu den "Jahrhundertprozessen" teils sehr unbefriedigend wenig zu sagen hatte – gemessen am Stand der seinerzeit bereits verfügbaren Literatur bleibt etwa die Darstellung des Xantener "Ritualmord"-Verfahrens dürftig. Jedoch gab Schweder sehr meinungsstarke Urteile ab, indem er etwa Carl Peters (1856–1918), der in seinem Amt als Reichskommissar in Deutsch-Ostafrika seine "Konkubine" Jagodia und andere Ortsansässige willkürlich hinrichten ließ, vom Vorwurf der Amtsvergehen nachträglich freisprach.
Mit der älteren "Pitaval"-Technik, durch das Aufzeigen von wesentlichen Elementen eines Falls zu einem begründeten, über das juristische hinaus auch psychologischen, moralischen oder politischen Urteil zu kommen, hatte Schweders Argumentation wenig zu tun – erkennbar ging es hier nur darum, das Vorurteil des Publikums zu bedienen.
Wiederkehr der Subsumtionen aus Langeweile?
Aus der schwer überschaubaren Zahl der "Pitaval"-Titel sollen hier noch die "Prozesse, die Geschichte machten" herausgegriffen werden, zusammengestellt von Friedrich Karl Kaul (1906–1981), veröffentlicht 1988.
Kauls Sammlung enthält einige interessante Fälle aus der Zeit von 1887 bis 1933, darunter etwa das Verfahren gegen NS-Aktivistinnen und NS-Aktivisten, die im Jahr 1924 die Aufführung der von Ernst Toller (1893–1939) verfassten Tragödie "Hinkemann" im Schauspielhaus Dresden massiv störten. Gegen sie war, mit bescheidenem Verfolgungseifer, nur wegen ungebührlichem, ruhestörendem Lärm, einer Übertretung nach § 360 Nr. 11 Strafgesetzbuch, ermittelt worden. Die höheren Instanzen sahen das Lärmen später jedoch als durch Notstand geborene Handlung der völkisch-deutschnationalen Theaterbesucher an.
Zieht man Kauls unbestreitbare Tendenz ab, die Dinge vom DDR-konformen Standpunkt aus darzustellen, enthält sein "Pitaval" fürs Genre untypische Bemühungen, dem lesenden Laien die Möglichkeit und Unmöglichkeit der historischen Subsumtionen zu vermitteln – vielleicht aus Langeweile, weil diese juristische Kernmethode in der SED-Diktatur letztlich ohne Belang blieb.
Auch in den populär gehaltenen oder politisch stark einseitigen "Pitaval"-Titeln steckte, wie es scheint, das Schmuggelgut der juristischen Denkungsart.
Sammlung großer Kriminalfälle: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50499 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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