"Das Standardwerk zum Thema Recht und Gesetz in Entenhausen"? Für Tobias Lutzi ist das "EGB" eher zaghafter Systematisierungsversuch als umfassende Kodifizierung der komplexen Rechtswirklichkeit der Metropole an der Gumpe.
Gleich in seinem ersten Auftritt als Hauptfigur einer Comicgeschichte (in Only a Poor Old Man) hätte Dagobert Duck um ein Haar sein gesamtes, bekanntlich beachtliches Barvermögen durch einen juristischen Trick an die Panzerknacker AG verloren. Diese hatte den riesigen Berg Geld durch einen Sabotageakt kurzerhand auf ein von ihr erworbenes Grundstück umgeleitet und damit "nach dem geltenden Wasser- und Seerecht" das Eigentum an ihm erworben. "Wozu leben wir in einem Rechtsstaat?" fragt Donald daraufhin entsetzt. "Du kennst die Rechtslage nicht, lieber Donald", entgegnet Dagobert resigniert.
Schon hier zeigen sich die Unwägbarkeiten der von Individualismus, richterlicher Unabhängigkeit und einer besonderen Bedeutung des Grundeigentums geprägten Rechtsordnung Entenhausens. Letztere wird uns zudem nur schlaglichthaft, durch einzelne Erwähnungen in Geschichten zahlloser unterschiedlicher Zeichner und Autoren der Micky Maus, der Lustigen Taschenbücher und anderer einschlägiger Publikationen vermittelt.
Die Darstellung dieser komplexen Rechtsordnung, der Dagobert, Donald, und die übrigen Bewohner Entenhausens unterworfen sind, im "Entenhausener Gesetzbuch" (EGB) ist vor diesem Hintergrund ein mutiges Unterfangen. Es reiht sich ein in die jüngere Praxis des Egmont-Verlags, ältere sowie bisher in Deutschland unveröffentlichte Entencomics nach Sachthemen zusammen zu stellen und im Hardcover neu aufzulegen. Tatsächlich haben die Herausgeber des EGB, dessen Cover sich in bestens getroffener dtv/Beck-Anmutung präsentiert, weder Kosten noch Mühen gescheut: Die elf für den Band ausgewählten Geschichten aus Entenhausen werden ergänzt durch ein mehrseitiges Vorwort und zahlreiche Anmerkungen. Doch obwohl die Macher sich dafür auf die Autorität keines geringeren als des von Entenurvater Carl Barks selbst geschaffenen Justizrats Juxenburg berufen, sind ihnen bei der Darstellung des Entenhausener Rechts einige schwere Fehler unterlaufen.
Das "Entenhausener Gesetzbuch": . In: Legal Tribune Online, 30.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24793 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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