Rechtsquiz zum Karnevalsrecht


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Was wissen Sie heute noch? Testen Sie Ihr Wissen im Karnevalsrecht!

Wenn es hitzefrei gibt, müsste es doch eigentlich auch "karnevalsfrei" geben? Kriegt man Schmerzensgeld, wenn man Kamelle an den Kopf geworfen bekommt? Welche Norm ist einschlägig bei Masken und Pappnasen im Straßenverkehr und welche beim abgeschnittenen Schlips? Welches "Gesetz" bildet den Auftakt zur Mainzer Fastnacht und welches Verbot gilt in der Kölner Altstadt? Prüfen Sie jetzt Ihr Wissen im Karnevalsrecht (solange Sie noch nüchtern sind)!

Unsere Bewertung

Sie haben 9 von 12 Fragen korrekt beantwortet.

Wirklich nicht schlecht, was Sie da abgeliefert haben. Hier und da kleinere Fehler, aber alles in allem eine sehr ordentliche Leistung. Helau und Prost!
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