Rechtsquiz zum Betäubungsmittelrecht


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Frage 14

Nach § 35 BtMG kann die Vollstreckung einer Strafe für einen betäubungsmittelabhängigen Straftäter zurückgestellt werden, wenn der Verurteilte sich zu dem Zeitpunkt wegen seiner Abhängigkeit in Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen. Welche Aussage trifft zu?

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