Rechtsquiz rund um den Irrtum im Zivil- und Strafrecht


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Frage 12

Im Erlaubnistatbestandsirrtum handelt der Täter tatbestandsmäßig und rechtswidrig, geht aber selber von einem Sachverhalt aus, bei dessen tatsächlichen Vorliegen er gerechtfertigt wäre. Welche Theorie vertritt der BGH in einem solchen Fall?

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