LTO-Quiz zur strafprozessualen Revision


Foto: Klaus Eppele
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Frage 13

13. Einer der in § 338 StPO unter den absoluten Revisionsgründen genannten Gründe wird vom BGH wie ein relativer Revisionsgrund behandelt. Es ist dann also ausnahmsweise eine Art von Beruhensprüfung vorzunehmen. Welcher ist gemeint?

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