LTO-Quiz zum Annahmeverzug


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Mach doch mal die Tür auf!

Nimmt der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht an, kommt es zum Annahmeverzug. Wie gut kennen Sie sich noch aus was Obliegenheiten, Pflichtverletzungen, Verschulden etc. in dieser Hinsicht angeht? Finden Sie es hier heraus!



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Tja, was sollen wir sagen? Ein bisschen was haben Sie schon gewusst, aber da ist noch viel Luft nach oben.
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