LTO-Quiz zum Annahmeverzug


Andrey Popov - stock.adobe.com


Mach doch mal die Tür auf!

Nimmt der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht an, kommt es zum Annahmeverzug. Wie gut kennen Sie sich noch aus was Obliegenheiten, Pflichtverletzungen, Verschulden etc. in dieser Hinsicht angeht? Finden Sie es hier heraus!



Unsere Bewertung

Sie haben 10 von 15 Fragen korrekt beantwortet.

Nicht übel, Sie kennen sich schon ganz gut aus. Hier und da ein paar kleine Fehler, aber alles in allem eine sehr passable Leistung.
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