LTO-Quiz zu Art. 2 Abs. 1 GG


© citikka - stock.adobe.com


Die Freiheit des Einzelnen

Die allgemeine Handlungsfreiheit steht nicht nur weit vorne im Grundgesetz, aus ihr leiten sich auch so manche Rechte ab, die nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert sind. Wie gut kennen Sie sich noch aus? Hier testen!



Unsere Bewertung

Sie haben 2 von 15 Fragen korrekt beantwortet.

Schade, das war leider nichts. Aber machen Sie sich nichts draus – beim nächsten Quiz läuft es sicher wieder rund.
Quiz noch einmal starten
zur Übersicht: alle Rechtsquizze
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen