LTO-Quiz zu Art. 2 Abs. 1 GG


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Die Freiheit des Einzelnen

Die allgemeine Handlungsfreiheit steht nicht nur weit vorne im Grundgesetz, aus ihr leiten sich auch so manche Rechte ab, die nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert sind. Wie gut kennen Sie sich noch aus? Hier testen!



Unsere Bewertung

Sie haben 8 von 15 Fragen korrekt beantwortet.

Nicht übel, Sie kennen sich schon ganz gut aus. Hier und da ein paar kleine Fehler, aber alles in allem eine sehr passable Leistung.
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