LTO-Quiz zu aktueller Rechtsprechung V


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Verträge, Corona und Friederike

Um das Examen gut zu bestehen, "muss" man keine Urteile auswendig lernen. Das eine oder andere höchstrichterliche zu kennen, ist aber durchaus nicht verkehrt. Was ist Ihnen aus den vergangenen Monaten im Gedächtnis geblieben?



Unsere Bewertung

Sie haben 8 von 15 Fragen korrekt beantwortet.

Nicht übel, Sie kennen sich schon ganz gut aus. Hier und da ein paar kleine Fehler, aber alles in allem eine sehr passable Leistung.
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