LTO-Quiz zu aktueller Rechtsprechung V


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Verträge, Corona und Friederike

Um das Examen gut zu bestehen, "muss" man keine Urteile auswendig lernen. Das eine oder andere höchstrichterliche zu kennen, ist aber durchaus nicht verkehrt. Was ist Ihnen aus den vergangenen Monaten im Gedächtnis geblieben?



Unsere Bewertung

Sie haben 7 von 15 Fragen korrekt beantwortet.

Tja, was sollen wir sagen? Ein bisschen was haben Sie schon gewusst, aber da ist noch viel Luft nach oben.
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