Maskenpflicht im zweiten Staatsexamen auch am Platz
Rechtsreferendare sind während der aktuell laufenden Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung vom 1. bis 16. April im Oberlandesgericht Köln dazu verpflichtet, durchgängig eine medizinische Maske zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf am Mittwoch entschieden und damit dem Eilantrag eines Prüfungsteilnehmers stattgegeben. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass während der Prüfung am Sitzplatz zunächst keine Maskenpflicht vorgesehen war (Beschl. v. 31.03.2020, Az. 7 L 677/21).
Nach der Corona-Schutzverordnung dürften Präsenzprüfungen nur in absoluten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung weiterer Maßgaben der Verordnung stattfinden, so das VG zur Begründung. Die Verordnung statuiere die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, von der nur ausnahmsweise befreit werden könne. Ob die jeweilige Prüfungssituation eine solche Befreiung zulasse, bedürfe der Entscheidung durch die für den Infektionsschutz zuständige örtliche Ordnungsbehörde, entschied das VG. An dieser fehle es aber bislang.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
acr/LTO-Redaktion
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2021 M04 1
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