Seit der Verbeamtung auf Widerruf

Meck­len­burg-Vor­pom­mern ver­dop­pelt Anzahl seiner Rechts­re­fe­ren­dare

von Marcel SchneiderLesedauer: 2 Minuten
Im Kampf um den juristischen Nachwuchs hat Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland damit begonnen, Referendare auf Widerruf zu verbeamten - und damit prompt deren Anzahl verdoppelt, wie es auf Anfrage mitteilte.

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Mindestens 300 Euro netto im Monat mehr als in anderen Bundesländern*: Weil Mecklenburg-Vorpommern seine Referendare seit dem diesjährigen Einstellungstermin im Dezember wieder verbeamtet, bekommen sie mehr Unterhaltsbeihilfe, von der ihnen am Ende des Monats auch noch mehr übrig bleibt. Nachdem Thüringen als letztes Bundesland die Verbeamtung für Referendare abgeschafft hatte, hat man sich im Nordosten Deutschlands damit ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen, was das Referendariat angeht. Das scheint sich auszuzahlen: Wie das Landesjustizministerium in Schwerin mitteilte, traten im Dezember 34 Referendare in den Landesdienst ein - und damit mehr doppelt so viele als zu den Einstellungsterminen im Juni 2018 und im Dezember 2017. Die Maßnahme ist Teil einer groß angelegten Werbekampagne des Bundeslandes, das wie viele andere händeringend juristischen Nachwuchs sucht und deshalb vor allem auf ein deutlich attraktiveres Referendariat als bisher setzt. Laut Landesjustizministerin Katy Hoffmeister (CDU) kommen die Neueinstellungen aus neun Bundesländern, was sie auch als Erfolg der deutschlandweiten Werbung betrachte. "Unsere Bemühungen werden nicht nachlassen. Im Frühjahr planen wir mit der Universität Greifswald einen neuen Jura-Infotag", kündigte die Ministerin an. Dabei solle erneut über Einsatzmöglichkeiten und Karrierechancen in der Justiz des Landes informiert werden. Gemessen an den Verfahrenseingängen fehlen an Gerichten und in Staatsanwaltschaften des Landes laut Ministerium aktuell 15 Richter und Staatsanwälte. Hinzu komme Personalbedarf für den Abbau von Altbeständen. Außerdem droht eine Pensionierungswelle die Situation noch zu verschärfen. Im Schnitt schieden jährlich 25 Juristen aus ihren Ämtern aus, hieß es. *Das Bundesland Sachsen hat die Unterhaltsbeihilfe für seine Referendare zum 01.12.2018 auf 1.495,10 Euro brutto erhöht (unverheiratet, kein Kind). Damit liegen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern beim Nettogehalt in etwa gleich auf, je nachdem, wie sich der Referendar aus Mecklenburg-Vorpommern versichert (gesetzlich oder privat). Aktualisiert am 15.01.2019, 11.26 Uhr. mit Material von dpa

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