Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz

So lief das erste E-Examen ab

von Pauline DietrichLesedauer: 2 Minuten

Referendare in Rheinland-Pfalz konnten erstmals ihr Examen digital ablegen. Unter anderem endete die Bearbeitungszeit automatisch, die Daten wurden fortlaufend gespeichert. Doch nicht alles lief elektronisch ab.

Erstmals konnten im Oktober Referendare und Referendarinnen in Rheinland-Pfalz ihr Examen in elektronischer Form (sog. E-Examen) ablegen. Von landesweit 184 Prüflingen haben sich 154 und damit rund 84 Prozent für die elektronische Bearbeitung entschieden, wie das rheinland-pfälzische Justizministerium auf LTO-Anfrage bekanntgab. Nach eigenen Angaben ist Rheinland-Pfalz eines der ersten Bundesländer, die das E-Examen anbieten. Daneben haben bereits Sachsen-Anhalt und Sachsen die Möglichkeit einer elektronischen Bearbeitung geschaffen, unter anderem in Nordrhein-Westfalen laufen die Planungen ebenfalls.

Die rheinland-pfälzischen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten haben von einem externen Anbieter Laptops zur Bearbeitung ihrer Aufsichtsarbeiten gestellt bekommen, wie das Justizministerium LTO mitteilt. Diese seien speziell für die Prüfung "präpariert", das heißt die Nutzung sei auf die Basisfunktionen beschränkt. Dazu gehöre ein ausschließlich für die Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten entwickeltes Schreibprogramm mit deaktivierter Rechtschreibkorrektur, eine Internetverbindung könne nicht hergestellt werden.

Anzeige

Korrektur weiterhin in Papierform

Die Klausuraufgaben allerdings werden nicht digital zur Verfügung gestellt, sondern weiterhin in Papierform ausgeteilt. Während die Prüflinge auf ihrem Laptop schreiben, werden die Daten fortlaufend auf einem Server gespeichert, wie das Justizministerium mitteilt. Bei technischen Problemen könne das betreffende Gerät dann sofort ausgetauscht und die Klausur an der entsprechenden Stelle fortgesetzt werden.

Nach Ende der Bearbeitungszeit werde die Bearbeitung automatisch gestoppt, ein Weiterschreiben sei dann nicht mehr möglich. Die Daten würden zudem endgültig und mehrfach abgespeichert. Nicht digital läuft allerdings die Korrektur ab - die Arbeiten werden ausgedruckt und an die Prüferinnen und Prüfer zur Korrektur geschickt.

Wahlrecht soll Benachteiligungen verhindern

Offenbar ist das Pilotprojekt gut angekommen: Sowohl die Aufsichtspersonen als auch die Prüflinge bewerteten laut Pressesprecher den Ablauf des E-Examens sehr positiv. Die Kandidatinnen und Kandidaten hätten hervorgehoben, dass sie sich während der gesamten Prüfungssituation aufgrund des technischen Supports durch die Mitarbeiter des externen Anbieters an den Prüfungsterminen wohl gefühlt hätten.

Auf die LTO-Nachfrage, ob bei der Korrektur Rücksicht auf Prüflinge genommen wird, die handschriftlich schreiben und deshalb womöglich langsamer sind als die Kandidatinnen und Kandidaten an der Tastatur, sagte der Ministeriumssprecher, dass das Wahlrecht zwischen handschriftlicher und digitaler Bearbeitung solche Benachteiligungen vermeiden soll.

Das Justizministerium stellt in Aussicht, dass auch für die staatliche Pflichtfachprüfung, also die Klausuren im Ersten Staatsexamen, das E-Examen kommen soll. Es sollten mit dem Pilotprojekt im Rahmen des Zweiten Examens jedoch erst einmal Erfahrungen zum Ablauf und Gelingen der digitalen Prüfung gesammelt werden.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Staatsexamen

Verwandte Themen:
  • Staatsexamen
  • Referendariat
  • Digitalisierung
  • Examen

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter