Diese Examenstermine wurden auch abgesagt
"Unvermeidbar verlängert sich dadurch das Referendariat der betroffenen Kandidaten und Kandidatinnen. Das Gemeinsame Prüfungsamt wird sich deshalb bemühen, die betroffenen Prüfungsverfahren nach dem Ausweichtermin so schnell wie möglich zu abwickeln." Formulierungen wie diese sollen Examenskandidaten signalisieren, dass sich die Verantwortlichen bewusst sind, welche Auswirkungen teils um unbestimmte Zeit ververschobene Prüfungstermine haben.
In diesem Fall geht es um rund 130 Referendare aus Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein, deren anstehende April-Klausuren ausfallen. Sie sollen in den Juni verlegt werden, teilte das gemeinsame Prüfungsamt der drei Bundesländer mit. Das Hamburger Justizprüfungsamt, das separat für das Erste Staatsexamen verantwortlich zeichnet, hat ebenfalls beschlossen, die April-Klausuren für alle cand. Iur. in den Juli beziehungsweise Juni zu verlegen.
In Thüringen ist die Lage etwas entspannter, da man dort nicht so häufig wie in Hamburg prüft. So hieß es auf LTO-Anfrage, "dass das Land bis Ende Februar einen Klausurendurchgang im Ersten Examen strörungsfrei abschließen" konnte. Zurzeit würden keine Ladungen – weder mündlich noch schriftlich – versandt. Hinsichtlich der mündlichen Prüfungen im Zweiten Staatsexamen (regulär Anfang Mai) sowie der für Juni ebenfalls im Zweiten Examen geplanten Klausuren dürften Kandidaten aber frühestens Mitte April mit belastbaren Aussagen rechnen, so ein Sprecher gegenüber LTO.
Das heißt aber nicht, dass man sich in Thüringen sonst keine Gedanken macht: "Die kommenden mündlichen und schriftlichen Prüfungen werden wahrscheinlich unter verschärften Sicherheits- und Hygienemaßnahmen stattfinden", betonte der Sprecher. Ebenso erwäge das Land besondere Maßnahmen: "Kandidatinnen und Kandidaten mit offenbaren Krankheitssymptomen müssen damit rechnen, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Gleiches wird für Prüfungsteilnehmer gelten, die aus einem sogenannten Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland zur Prüfung kommen." Eine ähnliche Regelung hat beispielsweise Berlin schon vor gut zwei Wochen eingeführt.
Bayern: "Flexibel reagieren, um unnötiges Warten zu vermeiden"
Auch in Süddeutschland, wo Examenskandidaten Anfang der Woche noch kaum bis gar keine Informationen hatten, hat man sich nun zu umfangreichen Maßnahmen entschlossen.
So verschiebt Bayern die mündlichen Prüfungen des Zweiten Examens (Durchang 2019/2), die planmäßig Mitte April beginnen sollten, auf die Zeit ab dem 4. Mai – also erst einmal um "nur" zwei Wochen. Man wolle flexibel reagieren, hieß es auf LTO-Anfrage dazu, um die Prüflinge nicht länger als notwendig warten lassen. Was den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Durchgang 2020/1) angeht, will man nach aktueller Sachlage – "die sich jederzeit ändern könnte", wie eine Sprecherin gegenüber LTO betonte - an den Terminen im Juni beziehungsweise Juli 2020 festhalten.
Bayerns Prüflinge müssen – sofern die Termine beibehalten werden – außerdem mit Einschränkungen rechnen. So wolle das Land größere Räume anmieten, um "ausreichende Abstände" zwischen Kandidaten und Prüfern sowohl in der mündlichen wie schriftlichen Prüfung zu ermöglichen. Prüflinge, die infiziert oder zumindest ein Verdachtsfall sind, sollen von den Prüfungen ausgeschlossen werden. Sie werden gebeten, sich im konkreten Fall direkt an ihr Prüfungsamt zu wenden.
Das baden-württembergische Justizprüfungsamt hat die mündlichen Prüfungen des Zweiten Examens zunächst bis auf die Zeit nach dem 20. April verschoben. Die rund 550 Kandidaten würden darüber schriftlich informiert, hieß es. Ausdrücklich betont das Landesjustizprüfungsamt, dass die Ladungen zu den mündlichen Prüfungen ab dem 1. April 2020 zwar verschickt würden, aber jederzeit auch mit kurzfristigen Planänderungen zu rechnen sei. Entsprechend gehe die Post mit der Ladung auch erst einmal nur an diejenigen Kandidaten heraus, die – stand jetzt – auch im April 2020 mündlich geprüft werden.
Update am Tag der Veröffentlichung, 18.58 Uhr:
Wie im Laufe des Tages bekannt wurde, hat man sich auch in der Bundeshauptstadt dazu entschlossen, die anstehenden April-Klausuren des Ersten Staatsexamens (Durchgang 1.2020/I) auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Das gemeinsam mit Brandenburg unterhaltene Prüfungsamt lege viel Wert auf eine möglichst baldige Nachholung der Klausuren, hieß es. Wegen der ungewissen Entwicklung der Coronakrise ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt aber keine genaueren Angaben machen.
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2020 M03 19
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