I read the JuS today, oh boy
Einmal im Semester lege ich den Studenten in den Anfängerkursen nahe, regelmäßig eine juristische Ausbildungszeitschrift zu lesen, vielleicht sogar zu abonnieren. Seit kostenlose Online-Angebote wie LTO oder ZJS und Law Journals mit günstigen Preisen den alteingesessenen Zeitschriften Konkurrenz machen, schärfen die ihr Profil. Juristische Schulung (JuS), die Juristischen Arbeitsblätter (JA) und die Juristische Ausbildung (Jura) setzen auf namhafte Verfasser, fokussieren noch stärker auf Prüfungsrelevanz und bringen ausgewählte Beiträge für den Blick auf das große Ganze. Nicht schlecht, die Empfehlung ihrer Lektüre ist im Allgemeinen nicht folgenschwer. Diesmal aber doch. Nach zwei Wochen kam ein Student in der Pause zu mir. Er hatte die JA probeabonniert. Schon im ersten Heft war er steckengeblieben, gleich im ersten Aufsatz. Er bat mich, ihm folgenden Auszug zu erklären: Die dogmatische Erfassung eines Rechtsgebiets ist notwendigerweise mit einer Komplexitätsreduktion verbunden. [Fn.] Sie ist Voraussetzung der Rationalisierbarkeit der Rechts-anwendung, deren Erkenntnisverfahren die Subsumtion ist. [Fn.] Die Formalisierung des Verfahrens wird zugleich mit dem Wissenschaftlichkeitsanspruch der Rechtslehre verknüpft. In der Grundrechtsdogmatik manifestiert sich dieser Anspruch in der Punktualität des Eingriffsbegriffs. Diese ermöglicht auch einen Rationalitätsgewinn auf der Verhältnismäßigkeitsebene. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit wahrt nur durch die juristische Re-duktion des im freien politischen Diskurs zur Verfügung stehenden Abwägungsmaterials die "spezifische Rationalität, die es rechtfertigt, die Abwägung eines Gerichts an die Stelle der Abwägung von Legislative und Exekutive zu setzen. Bei einem globalen Kosten-Nutzen-Vergleich würde die Verhältnismäßigkeit zum Forum einer ‚Freiheitsgesamtbilanz‘. Auf diesem Forum würde sich letztlich die politische Auseinandersetzung fortsetzen, die dem Erlass der Normen vorausgegangen ist. Ein Gewinn für die individuelle Freiheit ist mit dieser Erweiterung der politischen Sphäre nicht verbunden." [Fn.] Ich las, stockte … - Nein, natürlich stockte ich nicht den kleinsten Augenblick. Keine Sekunde, nicht ich. Ich antwortete vielmehr wie aus der Pistole geschossen: "Ganz einfach, das heißt so viel wie: '[…]'"*. Aber es hat mich doch ein wenig Mühe gekostet, den Text simultanzuübersetzen, zumal mein Öffentliches Recht etwas eingerostet ist.
Das Legitimationspotenzial von Formen emergenter Kollektivität
Nur wenige Tage später kam eine Studentin in die Sprechstunde. Sie hatte noch nicht abonniert, sondern zunächst in der Bibliothek ein paar Hefte der JuS aus dem laufenden Jahrgang zur Hand genommen. Nun zögerte sie. Was sie denn betrübe, frug ich. Darauf legte sie mir folgendes Zitat vor, beschämt ob ihrer eigenen Begriffsstutzigkeit: Assoziative demokratische Legitimation ist von ihrer Zielrichtung ebenfalls nicht auf bestimmte Organisationsformen beschränkt, sondern auf demokratische Handlungsformen der Zivilgesellschaft bezogen. Daraus folgt, dass auch Formen emergenter Kollektivität und damit insbesondere zivilgesellschaftliche Schwarmphänomene demokratische Legitimationspotenziale entfalten. Diesmal zögerte ich. Weil mir emergent nicht geläufig war. Clever schlug ich vor, den Einführungsteil des Aufsatzes zu lesen, wo derlei gewiss erklärt werde. Und so war es dann auch: Ein anderer [sic] Ansatz, die politischen Dimensionen digitaler Kommunikation zu verstehen, bildet die Akteur-Netzwerk-Perspektive. Sie fokussiert auf Akteurskonstellationen und deren Netzwerkeffekte. Eine dieser neuen Formen sozialer Assoziation sind menschliche Schwärme. Schwarmintelligenz und Schwarmphänomene werden in politischen und theoretischen Diskursen vorschnell abgewertet[Fn.] und damit regelmäßig unterschätzt:[Fn.] Die globale Ubiquität (im)mobiler Kommunikationstools führt in Verbindung mit der Herabsetzung der Kommunikationskosten zu einer interaktiven Nutzung massenhaft vernetzter Kommunikationsmedien, die das alltägliche Online- und Offline-Leben verbinden. Dadurch kollabieren die zeitlichen Hürden, die räumlichen Distanzen und die finanziellen Kosten der Selbstorganisation. Dies vereinfacht die latente Gruppenbildung mit durchschlagender sozialer, politischer und wirtschaftlicher Wirkung. Auf diese Weise kann sich Schwarmintelligenz entfalten:[Fn.] Individuen finden spontan ohne zentrale Steuerung und hierarchische Organisation zu emergenten Verhaltensweisen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass ihre kollektive Wirkung über die Summe der einzelnen Handlungsbeiträge hinausgeht. *Anm. d. Red.: LTO lässt normalerweise keine Leerstellen in Texten stehen. Ausnahmsweise hier aber einmal doch. Wer ahnt, was der Autor an dieser Stelle gesagt hat, schreibe bitte keinesfalls uns, sondern allenfalls den Kollegen bei der JA, der JuS oder der Jura eine Mail.Keinesfalls Schwäche zeigen…!
Also sprach ich: "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile, Stupid, besonders im Internet!". So recht getröstet war die Studentin indes noch nicht. Es sei nicht immer leicht für sie, dem Gedanken zu folgen. Ob ich ihr vielleicht das Folgende einmal vorlesen und erläutern könne? Die dogmatische Rekomposition demokratischer Legitimationspotenziale in einer zugleich digital und analog kommunizierenden Gesellschaft zielt auf die Entfaltung verfassungspolitischer und verfassungsrechtlicher Komplexität. Sie wird deshalb umso besser gelingen, je differenzierter sie das Demokratieprinzip verstehen kann. Mit jeder normativen Differenzierung lassen sich mehr demokratische Legitimationspotenziale der Gesellschaft verfassungsrechtlich aufgreifen. […] Diese strukturelle Konnektivität begründet zugleich einen methodologischen Interpretationszusammenhang: Was die nationale Ebene als demokratische Struktur ausdifferenziert, kann das Verständnis des europäischen Demokratieprinzips inspirieren und umgekehrt genauso. Vor diesem Hintergrund lässt sich nur feststellen, dass vielleicht nicht in der politischen Realität, wohl aber in der rechtlichen Ausgestaltung das demokratische Legitimationsreservoir der Europäischen Union im Vergleich mit der repräsentativen Monokultur des Grundgesetzes sehr viel differenzierter ist: Art. 10 und Art. 11 EUV kennen nicht nur repräsentative und plebiszitäre, sondern auch partizipative und assoziative Elemente demokratischer Legitimation: partizipative Elemente im Sinn einer umfassenden Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger vor allem an Entscheidungen, die sie unmittelbar selbst betreffen (Art. 10 III 1 EUV) und assoziative Elemente im Sinne eines offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft (Art. 11 II EUV).[Fn.]Zur Not: Bluffen!
Ich erwiderte vergnügt: "Das heißt nur so viel wie […]".* Durch meine souveränen Antworten hatte ich mir binnen kürzester Zeit einen Ruf geschaffen. Und ist der erst ruiniert, mehren sich die Anfragen. Ich brauche kaum zu erwähnen, wie erleichtert ich war, dass als nächster ein zivilrechtlicher Text auf meinen Tisch kam, diesmal aus der Jura: Während für die Beurteilung der Angemessenheit einer Klausel, § 307 BGB, nach der Judikatur maßgeblich ist, ob und inwieweit sie vom dispositiven Recht und der diesem im-manenten Gerechtigkeits- und Richtigkeitsvermutung abweicht, mißt nun die Ökonomik die Klauselkontrolle daran, ob und inwieweit sie geeignet erscheint, Vertragsschlüsse zu gewährleisten, aufgrund derer die Risiken eines Vertrags zum geringsten Aufwand vermieden, versichert oder anderweitig beherrscht werden können (cheapest cost avoider-Prinzip). Bei Annahme vollständiger Information der Vertragsparteien ist nämlich – zumindest auf Konkurrenzmärkten – davon auszugehen, vertragliche Risiken würden nach dem Prinzip superiorer Kostenvermeidung und damit fair zugeordnet. Das liegt viel näher an meinem Lehrgebiet und war leicht zu erklären: "Er meint: […]"*. Ich hätte natürlich auch sagen können "Hey, Alter, das ist aus 'ner Ausbildungszeitschrift – studierst jetzt Du Wirtschaftsrecht oder ich?". Das habe ich mir aber verkniffen. Schließlich kam ja die Empfehlung, es einmal mit der Ausbildungspresse zu versuchen, von mir. Nächstes Mal bin ich vorsichtiger. Der Autor Prof. Dr. Roland Schimmel ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der FH Frankfurt am Main. Die auszugsweise zitierten Beiträge - s.u. - sind höchst lesenswert, erfordern aber allesamt ein wenig Konzentration. Aber wir Juristen können das: Komplexitätsreduktion als kommunikative Tugend. Im Zusammenhang nachzulesen: Daniela Winkler, Der "additive Grundrechtseingriff": Eine adäquate Beschreibung kumulierender Belastungen?, in: JA 2014, 881 ff. (das Zitat steht auf S. 883)Jens Kersten, Schwarmdemokratie – Veränderungen des Demokratieverständnisses durch Soziale Medien, in: JuS 2014, 673 ff. (die Zitate stammen von S. 675, 673 und 677)
Johannes Heyers, Ökonomische und rechtliche Beurteilung sog. Quotenabgeltungs-klauseln – eine interdisziplinär juristisch-ökonomische Beurteilung unter Einbezug der neuen Rechtsprechung, in: Jura 2014, 464 ff. (das Zitat ist S. 465 entnommen). *Anm. d. Red.: LTO lässt normalerweise keine Leerstellen in Texten stehen. Ausnahmsweise hier aber einmal doch. Wer ahnt, was der Autor an dieser Stelle gesagt hat, schreibe bitte keinesfalls uns, sondern allenfalls den Kollegen bei der JA, der JuS oder der Jura.
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2015 M01 6
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