Anwalt für die Tattoo-Szene

Ein bestechender Beruf

von Constantin Baron van LijndenLesedauer: 4 Minuten
Als Urban Slamal sich zum ersten Mal unter die Nadel legte, war er schon 39 Jahre alt. Vier Jahre später ist sein halber Körper tätowiert, die freien Flächen fest verplant. Doch die neu entflammte Leidenschaft hat nicht nur in sein Privatleben Farbe gebracht: Als Anwalt vertritt er deutschlandweit Tattoostudios und -zulieferbetriebe. Reich werde man damit zwar nicht, sagt er. Aber glücklich.

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Auf den ersten Blick lässt nichts vermuten, dass Urban Slamal eingefleischter Tattoo-Fan ist. Nur, wenn man den Kopf ein wenig neigt und im richtigen Winkel in seinen Hemdausschnitt schielt, kann man erahnen, was seine Brust da ziert. Schließt er die Knöpfe bis nach oben, ist auch hier nichts mehr zu erkennen. So viel Zurückhaltung gebietet der Anwaltsberuf. "Eigentlich finde ich das schade", meint Slamal. Gerade für die Hände und den Hals gebe es tolle Motive. "Aber das muss ich mir wohl für den Ruhestand aufsparen." Noch hat er an anderer Stelle Platz, als nächstes kommt das linke Bein an die Reihe. Wenn Slamal im Tempo der vergangenen vier Jahre weitermacht, wird ihm die farbfreie Haut aber lange vor dem Rentenalter ausgehen. Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen. Vergleichsweise spät, im Alter von 39 Jahren, entschließt er sich, ein erstes Tattoo stechen zu lassen: die Augen des Buddha, die der Breite nach seinen Rücken zieren. "Ich hatte schon länger mit dem Gedanken gespielt, und durch ein paar Änderungen in meinem Privatleben war die Zeit dafür dann einfach gekommen", sagt der 43-Jährige. Damals habe er sich in der festen Überzeugung unter die Nadel gelegt, dieses erste werde zugleich auch sein letztes Tattoo sein. Doch der Appetit kam beim Stechen. Innerhalb kurzer Zeit vertiefte Slamal sich immer mehr in die Tattoo-Szene: Er las, schrieb und moderierte in einem einschlägigen Forum, besuchte Tattoo-Messen, traf Künstler in ihren Studios und knüpfte erst Bekannt-, dann Freundschaften.

Tatbestandlich eine Körperverletzung

Tattoo von Urban SlamalDas alles wäre nicht mehr als ein kostspieliges Hobby, wenn Slamal den Studios nicht umgekehrt auch etwas anzubieten hätte. "Glücklicherweise kann man ja hinter jedes zweite Substantiv die Endung -recht hängen und hat ein neues Tätigkeitsfeld", scherzt der Anwalt. Tatsächlich gebe es ein "Tattoorecht" im engeren Sinne nicht. Sehr wohl aber gebe es Rechtsprobleme, mit denen Tätowierer sich regelmäßig herumschlagen müssten, und die Versatzstücke aus dem Zivil, Straf- und öffentlichen Recht beinhalten. Allen voran: das klassische Gewährleistungsrecht. Denn unzufriedene Kunden würden bisweilen ihr Geld zurückverlangen – oder gleich die Kosten für eine Entfernung per Laser. Dabei seien die Probleme oft selbstverschuldet. "Wenn jemand mit dreckigen Fingern an eine frische Tätowierung fasst oder sich damit auf die Sonnenbank legt, muss er sich nicht wundern, wenn das Gewebe vernarbt oder die Farben verbleichen", erklärt Slamal. Auch Allergien oder sonstige Komplikationen beim Heilungsprozess seien oft nicht durch den Tätowierer verschuldet. Hat dieser jedoch tatsächlich schlampige Arbeit geleistet, kann das sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein, denn Tätowieren ist tatbestandlich eine Körperverletzung. Die sei zwar von der Einwilligung des Kunden gedeckt, erklärt Slamal, aber eben nur so lange, wie sie auch nach den Regeln der Kunst ausgeführt wird. Im Einzelnen kann die Abgrenzung schwierig sein: Was ist bloß anders als erwartet, was ist wirklich verbockt?

Beruf und Berufung kombiniert

Daneben gibt es eine bunte Palette weiterer Probleme: Welche Farben nach der Tätowiermittelverordnung zulässig sind etwa, oder wie man aufgebrachten Eltern erklärt, dass der zwar noch nicht volljährige, aber dennoch einwilligungsfähige Nachwuchs ihren Segen eben nicht benötigt. Slamal ist der einzige Anwalt in Deutschland, der sich gezielt auf die Tattoo-Szene fokussiert. Voll ausgelastet sei er dadurch nicht, etwa die Hälfte seiner Mandate stamme aus anderen Bereichen – vornehmlich dem Strafrecht, für welches er einen Fachanwaltstitel führt. Und auch die Verdienstmöglichkeiten seien auf Grund der meist niedrigen Streitwerte überschaubar. Der eigentliche Lohn liege für ihn an anderer Stelle: "Die Tattoo-Mandate haben mir die Freude an meinem Beruf wiedergegeben." Die Tätigkeit als Anwalt sei ihm nach über elf Jahren gleichförmig vorgekommen und langweilig geworden. Nun jedoch arbeite er mit neuer Begeisterung für Menschen, mit denen er auch privat befreundet sei, und für eine Szene, als deren Mitglied er sich identifiziere. Ähnlich wie der "Biker-Anwalt" Sven Rathjens, hat Slamal es geschafft, private Leidenschaft und berufliche Perspektive zu verbinden. Ein Patentrezept für Juristen, die sich nach mehr Sinn in ihrem Beruf sehnen, hat er aber auch nicht zur Hand. Nicht jedes engagiert betriebene Hobby lasse sich gleich gut zu Geld machen, und manchmal komme die zündende Idee nie oder erst spät im Leben. "Bei mir hat es ja auch 39 Jahre gedauert."

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Thema:

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