Fachanwalt für Migrationsrecht

Klappe, die Zweite

von Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten
Bei der kommenden Satzungsversammlung der BRAK im November soll aus aktuellem Anlass noch einmal über die Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht abgestimmt werden. Noch im März dieses Jahres war der erste Versuch gescheitert.

Die Anwaltschaft ist für ihre Dynamik und Veränderungsfreude nicht unbedingt bekannt. Wenn die äußeren Umstände allerdings drängen, darf es ruhig mal schneller gehen. Das dachten sich die Erstunterzeichner der "Initiative Fachanwalt für Migrationsrecht" und wandten sich jetzt in einem offenen Brief an sämtliche Mitglieder der sechsten Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Darin heißt es: "Unabhängig von den aktuell brisanten Fragestellungen ist die Zuwanderung - ob nun legal oder illegal - Teil der Lebenswirklichkeit in Deutschland." Es stellten sich "spezielle Rechtsfragen, welche durch keine bisher vorhandene Fachanwaltschaft professionell abgedeckt werden können." Es gebe derzeit zu wenige Kolleginnen und Kollegen, welche sich im Bereich des Ausländer- und Asylrechts spezialisiert haben. Ein guter Migrationsrechtler müsse sich nicht nur mit nationalen Bestimmungen, sondern auch mit unions- und völkerrechtlichen Migrationsregelungen, mit Konventionen über internationalen Flüchtlingsschutz sowie mit Sozialrecht, Arbeitsrecht und den einschlägigen Strafrechtsnormen auskennen. Dabei sei die Anwaltschaft gehalten, auf Veränderungen des Rechtsberatungsmarktes aktiv zu reagieren. Derzeit suchen die elf Initiatoren nach Unterstützern für ihren Antrag, mit dem sie den im März abgelehnten Vorschlag zur Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht erneut und unverändert auf die Tagesordnung der sechsten Satzungsversammlung am 9. November 2015 setzen wollen.

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Neuabstimmung wahrscheinlich, Ausgang ungewiss

Das dürfte ihnen auch gelingen. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Satzungsversammlung (GOSV) genügt bereits, dass ein stimmberechtigtes Mitglied beantragt, einen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen – von den elf Initiatoren trifft das auf zehn zu. Bis zum 30. Oktober, an dem der Antrag spätestens bei der BRAK eingehen muss, werden sie wohl dennoch versuchen, weitere Mitglieder zu mobilisieren, um auch bei der Beschlussfassung in der Sache möglichst viele Unterstützer zu haben. Dort ist der Ausgang nämlich ungewiss. Im März ist die satzungsändernde Mehrheit mit 44 Befürwortern zwar nur knapp verpasst worden. Bei neun Enthaltungen zeugen allerdings 24 Gegenstimmen von den Vorbehalten gegenüber dem Fachanwalt für Migrationsrecht. Skeptische Satzungsmitglieder erklärten, dass für einen Fachanwaltstitel im Migrationsrecht keine Notwendigkeit bestehe, wo es doch bereits den Fachanwalt für Verwaltungsrecht gibt. Auch gab es Bedenken, dass sich Kollegen damit untereinander die Mandate wegnehmen könnten. Andere waren der Ansicht, dass die konkrete Ausgestaltung der Kriterien und Voraussetzungen für diesen speziellen Fachanwaltstitel noch nicht ausgereift gewesen sei. Für ein erfolgreiches Votum im November ist eine absolute Mehrheit der anwesenden Satzungsmitglieder nötig (§ 10 Abs. 1 GOSV). Insgesamt hat die sechste Satzungsversammlung 120 Mitglieder, von denen allerdings nur 95 wahlberechtigt sind.

"Anwaltschaft hat gesellschaftliche Verantwortung"

Zu den Erstunterzeichnern gehören auch der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, und sein Vorgänger, Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Es handelt sich allerdings nicht um eine  DAV-Initiative, auch wenn der Verein das Vorhaben begrüßt. Der Vorstoß stammt allein aus den Reihen der sechsten Satzungsversammlung. Laut Schellenberg ist die Zahl von Mitgliedern, die über ein dem offenen Brief beigelegtes Formular ihre Unterstützung zugesichert haben, "recht erfreulich". Vom Scheitern des Vorhabens im März sei er überrascht gewesen: "Schon im vergangenen Jahr war ich davon überzeugt, dass für den Fachanwalt für Migrationsrecht Bedarf besteht. Es gibt einen Mangel an Anwälten mit dieser Expertise." Dabei habe "die Anwaltschaft die gesellschaftliche Verantwortung, Betroffenen und Ratsuchenden effektiven Zugang zum Recht zu ermöglichen." Sollte die Abstimmung im November erfolgreich ausfallen, muss das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Beschlussfassung der sechsten Satzungsversammlung noch billigen. Dann könnten die ersten Anwälte frühestens im Mai beziehungsweise Juni 2016 beginnen, die Leistungsnachweise für den Fachanwalt für Migrationsrecht zu erbringen.

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