Gebühren eintreiben

Wenn der Man­dant nicht zahlt

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten

Ein Ärgernis und ein Betriebsrisiko sind für viele Kanzleien die Mandanten, die ihre Gebührenrechnungen nicht zahlen. Was können Anwälte tun, wenn das verdiente Honorar nicht fließt?

Das Schreiben an den Gegner wurde aufgesetzt, der Gerichtstermin wahrgenommen, die Rechtsberatung durchgeführt. Der Anwalt hat also Leistungen für den Mandanten erbracht. Anschließend verschickt er seine Rechnung – die leider nicht immer beglichen wird. Die Gründe einer nicht bezahlten Honorarnote können vielfältig sein: Der Mandant hat vielleicht schlichtweg vergessen, die Rechnung zu bezahlen oder sie gar nicht bekommen, er hat die Rechnung nicht verstanden, er hat finanzielle Probleme oder er ist mit der Rechnungshöhe oder den Anwaltsleistungen nicht zufrieden.

"Das Wichtigste bei Zahlungsverzug ist, erst einmal den Grund herauszufinden", erklärt Tobias Goldkamp, Partner bei Breuer, Klingen, Goldkamp in Neuss, sein Vorgehen. Er greift am liebsten selbst zum Hörer, nachdem eine freundliche Zahlungserinnerung an den Mandanten rausgegangen und diese unbeantwortet geblieben ist. "Manchmal haben Mandanten einfach ein Informationsbedürfnis, zum Beispiel weil sie nicht verstanden haben, dass sie eine Rechnung bezahlen sollen, obwohl das Mandat noch gar nicht abgeschlossen ist", sagt Tobias Goldkamp. "Probleme gibt es meistens, wenn der Mandant vorab zum Beispiel nicht genügend über den zu erwartenden Aufwand informiert wurde." Je nach Fall erläutert der Anwalt dann noch einmal die Höhe der Rechnung.

Anzeige

Eine Mahnung reicht

Die offiziellen Schritte bei einer offenen Rechnung sind klar: eine Mahnung schreiben und den Mandanten damit in Verzug setzen. Dazu wird ihm eine Frist gesetzt, bis wann er bezahlt haben sollte. Das kann "sofort" sein, "bis Datum xy" oder "innerhalb von X Kalendertagen". Das Mahnschreiben fordert den Mandanten also ausdrücklich auf, innerhalb der genannten Frist zu bezahlen. Zahlt der Mandant innerhalb der Frist nicht, kann man eine zweite Mahnung verschicken – vom Gesetz her ist das aber nicht nötig. Der nächste Schritt ist die Geltendmachung der offenen Forderung vor Gericht. Dies kann durch das gerichtliche Mahnverfahren oder eine unmittelbare Klage erfolgen. Reagiert der Mandant auch hierauf nicht, erhält der Anwalt einen Vollstreckungstitel, mit dem er die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

"Soweit sollte es bestenfalls aber gar nicht erst kommen", meint Dr. Boris Wolkowski, Partner bei der Kanzlei Szary Westerath in Mönchengladbach. "Eine Klage ist für uns das allerletzte Mittel und wird erst eingesetzt, wenn wir uns mit dem Mandanten überworfen haben, etwa weil er uns beleidigt hat. Ansonsten versuchen wir, eine gemeinsame Lösung zu finden." Schließlich will ein Anwalt in der Regel noch weiter mit dem Mandanten zusammenarbeiten – da ist eine Streitigkeit vor Gericht nicht gerade förderlich für die Beziehung. Mahnen und Klagen bedeutet für die Kanzlei zudem Kosten, so dass sich der Aufwand bei kleineren Rechnungsbeträgen am Ende vielleicht gar nicht auszahlt. "Wir bemühen uns immer erst einmal, den Mandanten zu verstehen", so Boris Wolkowski weiter. Bei finanziellen Engpässen bietet die Kanzlei zum Beispiel Ratenzahlung an oder man verzichtet wohl oder übel auf einen Teil der Forderungen. Manchmal kommt es auch vor, dass Kanzleien Forderungen ganz abschreiben müssen – was vor allem für kleinere Büros ein finanzielles Risiko werden kann, wenn es häufiger vorkommt.

Vorschuss verlangen

Die Inhaberin einer Einzelkanzlei in Hessen, die nicht namentlich genannt werden will, lässt nicht locker, wenn ein Mandant nicht zahlt. "Manche lassen es irgendwann gut sein, weil sich der Aufwand für sie nicht lohnt. Für mich ist das aber keine Lösung, denn es soll sich gar nicht erst herumsprechen, dass ich offene Rechnungen akzeptiere", so ihre Meinung. "Für mich kommt eine nicht-bezahlte Rechnung einem Diebstahl gleich, schließlich habe ich eine gebührenpflichtige Leistung erbracht." Schwierig wird es jedoch, wie in einem Fall bei ihr, wenn der Mandant unbekannt verzogen und nicht mehr aufzufinden ist. Dafür will sie nun ein Inkassounternehmen beauftragen, das Nachforschungen betreibt. "Ansonsten lohnt sich der Einsatz von Inkassofirmen für kleinere Kanzleien eher nicht, weil viele erst ab einer bestimmten Rechnungssumme in Aktion treten", so ihre Erfahrung.

Was können Anwälte denn nun tun, um sich gar nicht erst mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mandanten herumschlagen zu müssen? Alle drei befragten Kanzleien sind sich einig, dass Vorkasse der beste Weg ist. Weigert sich der Mandant, den Vorschuss zu zahlen, sollte der Anwalt hellhörig werden und im Zweifel das Mandat ablehnen. "Wir verlangen einen Vorschuss und stellen bei Bedarf auch eine Zwischenrechnung, wenn sich der Fall länger hinzieht", berichtet Tobias Goldkamp. Sofern es möglich ist und keine dringenden Fristen eingehalten werden müssen, wartet er zum Beispiel mit einer Klageerhebung, bis die Rechnung beglichen ist. "Das war allerdings auch erst ein Lernprozess", gibt er zu. "Viele junge Anwälte trauen sich nicht, Geld zu verlangen, bevor sie ihren Mandanten von ihren Leistungen überzeugt haben, oder haben Angst, dass ihr Angebot dann abgelehnt wird."

"Früh über Geld reden"

Der Anwältin aus Hessen ging es am Anfang ihrer Selbstständigkeit ähnlich, bis sie ein Seminar besuchte, das sie davon überzeugt hat, dass es ihr gutes Recht ist, von einem Mandanten – auch im Vorhinein – Geld für ihre Leistung zu verlangen. "Schon bei den Honorarverhandlungen sollte man selbstbewusst auftreten und sich nicht für die Höhe seiner Forderungen rechtfertigen." Seit sie diesen Tipp der Seminarleiterin beherzigt, hat sie weniger Probleme mit den Honorarverhandlungen, aber auch mit der Zahlungsunwilligkeit von Mandanten.

Frühzeitig über Geld reden, ist der Tipp von Boris Wolkowski. "Denn so weiß der Mandant, was auf ihn zukommt und kann im Zweifel früh genug ablehnen." Wenn es dann doch zu Honorarstreitigkeiten kommt, kann es auch mal emotional werden, so Wolkowskis Erfahrung. "Aber da muss man als Anwalt durch." Zumindest gilt das für kleinere Kanzleien. Die großen haben dafür eigene Abteilungen oder ausgebildete Mitarbeiter. Hier haben die Anwälte mit säumigen Mandanten in der Regel wenig zu tun.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Kanzlei-Umsätze

Verwandte Themen:
  • Kanzlei-Umsätze
  • Kanzlei-Strategie
  • Kanzleien
  • Mandantenmanagement

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter