Heute New York, morgen Singapur
Mit Prozessführung oder gar Schiedsgerichtsbarkeit hatte Markus Burianski bis zu seinem Berufseinstieg wenig zu tun. "Ich bin der klassische Spätberufene", sagt der neue Partner von White&Case in Frankfurt. "Noch während des Referendariats war ich eher im Arbeits- und Welthandelsrecht tätig, aber später bin ich durch meine Promotion zur Schiedsgerichtsbarkeit gekommen." Aus dem ersten Interesse entwickelte sich schnell Begeisterung für das Fach. Schiedsgericht ist nicht gleich Schiedsgericht. "Es gibt sowohl Investitionsschiedsverfahren als auch handelsrechtliche Schiedsverfahren, wobei letztere deutlich in der Überzahl sind", differenziert Burianski. Bei Verträgen mit internationalem Kontext und Bedarf an Vertraulichkeit werden fast immer spezielle Schiedsklauseln eingefügt. Diese regeln die Zuständigkeit und weitere Formalia für das spätere Schiedsverfahren. "Unsere Mandanten möchten einfach nicht die oft vertraulichen Details einer Geschäftsbeziehung im Rahmen eines öffentlichen ordentlichen Gerichtsverfahrens verhandeln", erklärt er den Hintergrund. Bei grenzüberschreitenden Verfahren ist das zugrundeliegende Recht entscheidend. "Natürlich versuchen deutsche Mandanten auch das deutsche Recht zu wählen. Wenn dies nicht gelingt, wird häufig auf das Recht der Schweiz, England oder auch Schweden ausgewichen", beschreibt er die Vorgehensweise. Verständlich, dass sich kein Anwalt in alle lokalen Rechtsordnungen eigenständig einarbeiten kann. "Gerade in einer Großkanzlei kann man sich schnell mit Kollegen in anderen Büros austauschen und für Gebiete wie Usbekistan haben wir lokale Counsel", so Burianski.
Der Anwalt als Richter
Eine Besonderheit der Schiedsgerichtsbarkeit: Anwälte können auch als Richter fungieren. Burianski zum Beispiel steht auf der Schiedsrichterliste der Deutsch-Französischen Außenhandelskammer und des Deutschen Sportschiedsgerichts. "Jedes Schiedsgericht hat solche Listen und je nach dem jeweiligen Fall wird der passende Richter ausgewählt", erklärt er das System. Er entscheidet unter anderem, wenn sich Unternehmen im internationalen Kontext streiten oder nationalen Profisportlern Regelverstöße vorgeworfen werden. "Mich fasziniert diese Arbeit ganz besonders, da ich auch einmal den unabhängigen Blickwinkel einnehmen kann, was natürlich auch relevant für die Arbeit als Parteivertreter ist", erläutert Burianski seine Ambition. Das landläufigste Argument für die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit sind die angeblich niedrigeren Kosten. Doch genau mit dem Gegenteil beschäftigten sich die Anwälte heute, räumt Burianski ein: "Mich fragen eher Mandanten, ob die Kosten für ein Schiedsverfahren nicht völlig überhöht sind." Tatsächlich kommt es auf den jeweiligen Fall an. "Schiedsverfahren haben nur eine Instanz und so sind längere Prozesse vor staatlichen Gerichten wirklich teurer. Aber in der ersten Instanz sind meist Schiedsverfahren teurer", erläutert er. Ein schnelles Verfahren mit Vertraulichkeit bezüglich der Details ist dagegen ein guter Grund für die Wahl eines Schiedsgerichts. Ist der Fall erst einmal vor Gericht, gibt es gravierende Unterschiede. "Vor Schiedsgerichten existieren ganz andere Beweiserhebungsmethoden wie die Offenlegung von Dokumenten", sagt Burianski. Besser ist das Schiedsverfahren jedoch nicht in allen Punkten. "Parteien versuchen häufig, Schiedsrichter aus dem eigenen Lager zu bestellen. Das kann natürlich vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht passieren", stellt er fest. "Auch wenn einmal ein Schiedsspruch dem eigenen Rechtsgefühl nicht entspricht, gibt es keine zweite Instanz zur Überprüfung, so dass Schnelligkeit bei der Wahl des Schiedsverfahrens manchmal ein großer Nachteil sein kann."Karriereperspektiven in der Schiedsgerichtsbarkeit
Markus Burianski leistet das für einen Großkanzleianwalt übliche Pensum: "Früh im Büro und erst spät zurück". Gleichzeitig ist er viel unterwegs,die Einsatzorte wechseln ständig. "Gerade war ich in Paris und London und werde nächste Woche New York und Singapur ansteuern". Mindestens einmal pro Woche sitzt der Anwalt im Flugzeug zum Mandanten, Schiedsgericht oder wieder zurück in die Kanzlei in der Frankfurter Innenstadt. Langweilig wird es ihm dabei nicht. Jungen Juristen gibt Markus Burianski den Tipp: "Machen Sie es anders als ich und spezialisieren Sie sich schon frühzeitig auf ihr Interessensgebiet". Ungefähr die Hälfte aller Anwälte im Bereich Arbitration folgt diesem Rat, die andere Hälfte gelangt auf Umwegen zu diesem Job. Mitbringen sollte man vor allem eine kulturelle Offenheit, die Fähigkeit zum Eindenken in fremdes Recht und gute Englischkenntnisse. Muttersprachler muss man jedoch nicht sein. "Muttersprachler hören sich gerne reden und konzentrieren sich nicht auf den Fall. Außerdem kommen viele Schiedsrichter aus nicht englischsprachigen Ländern", fügt Burianski ein und ist gedanklich wahrscheinlich schon beim nächsten Fall – irgendwo auf dem Globus.
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2012 M03 13
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