Bewerbungs- / Anmeldefrist:

04.09.2024

Veranstaltet von:

Kölner Anwaltverein e. V.

Veranstaltungsort:

Veranstaltungsort:

Leonardo Royal Hotel Köln – Am Stadtwald
Dürener Str. 287
50935 Köln

Kontakt:

Hauptgeschäftsstelle

Kölner Anwaltverein e.V.
Hauptgeschäftsstelle – Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1, 3. Etage
50670 Köln
T: (0221) 28 56 02 – 0
F: (0221) 44 14 57
E-Mail:  info@koelner-anwaltverein.de
Bürozeiten: Mo.-Fr. 9.00 – 15.00 Uhr

Zielgruppe(n):

Berufsträger

Sommerseminar im Arbeitsrecht 2024

Zur Anmeldung

05.09.2024, 16:00 - 20:30 Uhr

Köln

In diesem Jahr bietet der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 4 Std. FAO im Zuge des Sommerseminars im Arbeitsrecht zu besuchen.

Die Inhalte werden in zwei Modulen zu je 2 Std. FAO an einem Terminen vermittelt.

In der Komplettbuchung können Sie beide Module zusammen buchen.

 

Modul 1: Donnerstag, 05. September 2024 – 16:00-18:00 Uhr (2 Std. FAO)

Das Einigungsstellenverfahren 2024

Herr Dr. Daniel Faulenbach, der seine Richterrobe an den Nagel gehängt hat und jetzt – äußerst erfolgreich – als professioneller Einigungsstellenvorsitzender tätig ist, wird einen Überblick über das Einigungsstellenverfahren geben. Thematisiert werden u. a. folgende Fragen:

  • Wie wird die Einigungsstelle errichtet?
  • Welche Gegenstände eignen sich?
  • Was ist im Verfahren zu beachten? Gibt es eine Verfahrensordnung?
  • Welche Fallstricke gibt es für die anwaltlichen Vertreter*innen auf beiden Seiten?

Pause

Modul 2: Donnerstag, 05. September 2024 – 18:30-20:30 Uhr (2Std. FAO)

Update zur Massenentlassungsanzeige 2024

Herr Prof. Dr. Herms ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Raue in Berlin. Er wird über die neuesten Entwicklungen zum Thema „Massenentlassungsanzeige“ referieren.

  • Führen Mängel bei der Massenentlassungsanzeige weiterhin zu einer Unwirksamkeit der Kündigung?
  • Wie sieht die aktuelle Rechtsprechung des 2. und 6. Senates des BAG aus?
  • Worüber soll der EuGH entscheiden?
  • Was sind die wichtigsten Tipps für die beratenden Anwält*innen?

 

Kostenbeitrag Komplettbuchung 4 Std. FAO (2 Module):

KAV Jungmitglieder: € 140,00
KAV Mitglieder: € 180,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: € 180,00
Nicht-Mitglieder: € 240,00

Kostenbeitrag Module (2 Std. FAO):

KAV Jungmitglieder: € 70,00
KAV Mitglieder: € 90,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: € 90,00
Nicht-Mitglieder: € 120,00

Inkl. Getränke und Pausenverpflegung.

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de.

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 4 Stunden erstellt.

Köln

Weitere Veranstaltungen:

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