Mithilfe unseres kostenlosen Schenkungsteuer-Rechners können Sie im Handumdrehen herausfinden, ob und wieviele Steuern für Ihre Schenkung anfallen. Dabei werden Freibeträge berücksichtigt.
Einem Schenkungsvertrag liegt eine Schenkung zugrunde. Eine Schenkung ist die unentgeltliche dauerhafte Zuwendung eines Vermögenswertes durch den Schenker an den Beschenkten. Gesetzliche Grundlage für die Schenkung ist § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der Schenkungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, welcher für den Schenker die Verpflichtung enthält, dem Beschenkten einen Vermögenswert (Schenkungsgegenstand) zu übertragen. Für den Vertragsschluss müssen übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien erfolgen.
Ausschlaggebender Grund für eine Schenkung ist neben dem Wunsch der Zuwendung eines Vermögenswertes an eine nahestehende Person zumeist die Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Schenkungen haben steuerrechtliche Konsequenzen, denn sie unterliegen in Deutschland der Schenkungsteuerpflicht, die sich aus dem Erbschaft-und Schenkungsteuergesetz (EStG) ergibt. Die Freibeträge für Schenkungen können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das Nutzen dieser Regelung erspart den Parteien Steuerzahlungen.
Die Höhe der Steuerfreibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse und werden bei der Berechnung der Schenkungsteuer im obigen Rechner angezeigt. Bei einer Schenkung von den Eltern an ihr Kind liegt der Steuerfreibetrag beispielsweise bei 400.000 €.
Grundsätzlich trägt der Beschenkte die Zahlungspflicht für die Schenkungsteuer, jedoch ist auch der Schenker steuerpflichtig und kann nachrangig haften, insbesondere, wenn der Beschenkte zahlungsunfähig ist.
Schenkungen, die zehn Jahre vor dem Tod eines Schenkers und Eintreten des Erbfalles liegen, werden erbrechtlich berücksichtigt. Bei allen Schenkungen vor mehr als 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers ist dies nicht der Fall. Die Höhe der Schenkungssumme und die Steuerklasse des Beschenkten entscheiden bei Überschreitung des Steuerfreibetrages über den jeweiligen prozentualen Schenkungsteuersatz.
Das Erbschaftssteuergesetz sieht vor, dass Schenkungen innerhalb von drei Monaten gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden müssen. Erfolgt die Schenkung mit notarieller Beurkundung, so übernimmt der Notar auch die Meldung gegenüber dem Finanzamt.
Mithilfe unseres Schenkungsteuer-Rechners berechnen Sie im Handumdrehen die anfallende Schenkungsteuer Ihrer Schenkung. Mehr Informationen zum Schenkungsvertrag sowie seiner Form erhalten Sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit, ein kostenloses Musterdokument zum Schenkungsvertrag herunterzuladen sowie sich ein individuelles Vertragsdokument erstellen zu lassen.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.