Amtsgericht Würzburg

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

Tel.: (09 31) 3 81-0
Fax: (09 31) 3 81-20 08
poststelle@ag-wue.bayern.de
http://www.justiz.bayern.de

Amtsgericht Würzburg - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Würzburg

Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg

Besondere ausschließliche Zuständigkeiten:

in Binnenschifffahrtssachen als Schifffahrtsgericht für die Gewässer in den Landgerichtsbezirken Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg

in Landwirtschaftssachen als Landwirtschaftsgericht für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen

in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzsachen für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen

in der Führung des Vereinsregisters für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen

in der Führung des Handelsregisters für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen

in der Führung des Schiffsregisters und Schiffsbauregisters für das Gebiet des Freistaates Bayern, ausgenommen das von der Donau und ihren nördlichen Nebenflüssen umfasste sowie das südlich der Donau gelegene Gebiet

in Standesamtssachen für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen

in Urheberrechtsstreitsachen für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen

in Strafsachen als Haftgericht für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen, hinsichtlich weiblicher Beschuldigter auch für den Bezirk des Landgerichts Schweinfurt

in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen sowie für die Bezirke der Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Aschaffenburg und Schweinfurt

in Bußgeldsachen nach dem Gefahrgutrecht für den Bezirk des Landgerichts Würzburg, somit auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gemünden am Main und Kitzingen sowie für den Bezirk des Landgerichts Aschaffenburg, somit für die Bezirke der Amtsgerichte Aschaffenburg und seine Zweigstelle Alzenau, das Amtsgericht Obernburg am Main und seine Zweigstelle Miltenberg sowie für den Bezirk des Landgerichts Schweinfurt, somit für die Bezirke der Amtsgerichte Schweinfurt mit Zweigstelle Gerolzhofen, das Amtsgericht Bad Kissingen mit Zweigstelle Hammelburg, das Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale mit Zweigstelle Mellrichstadt und für den Bezirk des Amtsgerichts Haßfurt

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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