LG-Bezirk: Heilbronn
Amtsgerichtsbezirk:
Zugehörige Gemeinden im Landkreis Heilbronn:
Abstatt, Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beilstein, Langenbrettach, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Flein, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ilsfeld, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Lehrensteinfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neckarwestheim, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Nordheim, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Talheim, Untereisesheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot
Besondere Zuständigkeiten:
in der Führung des Binnenschiffs- und Schiffsbauregisters
für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart (mit Ausnahme des Landgerichtsbezirks Ravensburg) beheimateten Schiffe und Schiffsbauwerke
in Landwirtschaftssachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Marbach/Neckar und Vaihingen/Enz
in Konkurs- und Vergleichssachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn und Brackenheim
in Insolvenzsachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Künzelsau, Marbach/Neckar, Öhringen, Schwäbisch Hall und Vaihingen/Enz
in Familiensachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn und Brackenheim
in Schöffengerichtssachen
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn und Brackenheim
in Haftsachen gegen Erwachsene
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Marbach, Vaihingen/Enz
in Jugendschöffengerichtssachen und Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Künzelsau, Marbach, Öhringen und Vaihingen/Enz
für Entscheidungen über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle Bretten - wegen Ordnungswidrigkeiten auf Autobahnen im LG-Bezirk Heilbronn
in Abschiebehaftssachen
für die Amtsgerichte Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Marbach und Vaihingen/Enz
für den ganzen Landgerichtsbezirk Heilbronn:
a) in Strafsachen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 1954
b) als Gericht gemäß § 391 AO
c) in Personenstandsachen nach §§ 31 und 45 ff. Pstg
d) in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.
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